Arztpraxen erzeugen infektiöse, gefährliche und nicht gefährliche Abfälle, die nach unterschiedlichen Vorschriften zu entsorgen sind. Die rechtliche Grundlage bildet das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit den LAGA-Richtlinien der Länder und der Gefahrgutverordnung.

Hintergrund

Für die Abfallentsorgung in der Arztpraxis gelten folgende Regelungen:

  • Abfallklassen: Medizinische Abfälle werden in die Abfallschlüsselnummern 18 01 01 (spitze Gegenstände), 18 01 02 (Körperteile), 18 01 03 (infektiöse Abfälle) und 18 01 04 (nicht infektiöse Abfälle) eingeteilt. Jede Kategorie hat eigene Entsorgungsanforderungen.
  • Entsorgungsnachweis: Für gefährliche Abfälle (Schlüsselnummer 18 01 03) ist eine Entsorgungsnachweis- oder Begleitscheindokumentation vorgeschrieben.
  • Behältervorschriften: Spitze und stechende Gegenstände müssen in stich- und bruchfesten Einwegbehältern entsorgt werden.
  • Zugelassene Entsorger: Gefährliche Abfälle dürfen nur über nach KrWG zertifizierte Entsorgungsunternehmen entsorgt werden.
  • Länderregelungen: Die LAGA-Mitteilung 18 gibt bundesweit einheitliche Orientierung, konkrete Anforderungen variieren aber je nach Bundesland.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Abfallkataster anlegen: Dokumentieren Sie regelmäßig Art und Menge anfallender Abfälle. Das ist Grundlage für die korrekte Entsorgungsplanung und Pflichtnachweis.
  2. Entsorgungsvertrag abschließen: Beauftragen Sie einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb und bewahren Sie alle Entsorgungsnachweise mindestens drei Jahre auf.
  3. Mitarbeiter schulen: Alle Praxismitarbeiter müssen in der korrekten Abfalltrennung und dem Umgang mit Risikobehältern unterwiesen sein.
  4. Haftpflicht prüfen: Bei Verstößen gegen Abfallvorschriften drohen Bußgelder. Prüfen Sie mit Ärzteversichert, ob Ihre Betriebshaftpflicht auch Umweltschäden durch fehlerhafte Entsorgung abdeckt.
  5. Regelmäßige Überprüfung: Abfallvorschriften ändern sich. Informieren Sie sich jährlich bei der zuständigen Behörde oder dem Entsorgungspartner über aktuelle Anforderungen.

Quellen:

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