Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) regeln den Umgang mit Betäubungsmitteln in der Arztpraxis umfassend. Ärzte, die Opioide, starke Schmerzmittel oder andere BtM verschreiben, unterliegen strengen Dokumentations-, Lagerungs- und Verschreibungspflichten.

Hintergrund

Folgende Vorschriften des BtMG sind für Arztpraxen relevant:

  • Verschreibungspflicht auf amtlichen BtM-Rezepten: Betäubungsmittel dürfen nur auf dem dreiteiligen amtlichen BtM-Rezept des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verschrieben werden.
  • Mengenbegrenzung: Pro Patient und Ausstellungsdatum darf in der Regel nur die für dreißig Tage benötigte Menge verschrieben werden.
  • Lagerpflicht: BtM müssen in einem verschlossenen, einbruchsichheren Behältnis gelagert werden. In der Praxis ist ein zertifizierter Tresor Pflicht.
  • Dokumentation im BtM-Buch: Jede Entnahme und jeder Zugang muss im BtM-Buch mit Datum, Menge und Patientenangaben eingetragen werden.
  • Meldepflicht bei Verlust: Verlust oder Diebstahl von BtM ist unverzüglich der zuständigen Landesbehörde und dem BfArM zu melden.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. BtM-Rezeptbestand sicher verwahren: Leere BtM-Rezeptformulare müssen ebenso sicher wie die Substanzen selbst gelagert werden. Missbrauch leerer Formulare fällt haftungsrechtlich auf den ausstellenden Arzt zurück.
  2. BtM-Buch lückenlos führen: Jede Abweichung im BtM-Buch kann bei Behördenkontrollen zu Ermittlungen führen. Schulen Sie alle Mitarbeiter, die Zugang zum BtM-Schrank haben.
  3. Fortbildung nutzen: Die Kassenärztlichen Vereinigungen bieten regelmäßig Schulungen zum sachgerechten Umgang mit BtM an.
  4. Haftpflicht auf BtM-Risiken prüfen: Verschreibungsfehler bei BtM können zu erheblichen Schadensersatzforderungen führen. Ärzteversichert prüft, ob Ihre Berufshaftpflicht ausreichend Deckung bietet.
  5. Beratung bei Unsicherheiten: Das BfArM und die zuständige Landesbehörde beantworten Fragen zur korrekten BtM-Handhabung. Bei Unklarheiten lieber nachfragen als fehlerhafte Praxis riskieren.

Quellen:

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