Für Arztpraxen gelten als gewerblich genutzte Räume umfangreiche Brandschutzvorschriften. Diese leiten sich aus der Landesbauordnung, der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ab.
Hintergrund
Folgende Brandschutzanforderungen gelten für Arztpraxen:
- Feuerlöscher: Pro 300 Quadratmeter Nutzfläche ist mindestens ein geprüfter Feuerlöscher vorzuhalten. In der Praxis empfiehlt sich einer je Etage oder Funktionsbereich.
- Flucht- und Rettungswege: Fluchtwege müssen frei, gekennzeichnet und ausreichend beleuchtet sein. Flucht- und Rettungspläne müssen sichtbar aushängen.
- Brandmeldeanlage: Je nach Bundesland und Gebäudeklasse können automatische Brandmeldeanlagen vorgeschrieben sein.
- Mitarbeitersunterweisungen: Arbeitgeber müssen Mitarbeiter mindestens einmal jährlich zum Verhalten im Brandfall unterweisen und Brandschutzhelfer benennen.
- Elektrische Anlagen: Regelmäßige Prüfungen elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 sind auch in der Arztpraxis Pflicht.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Brandschutzbegehung durchführen: Lassen Sie die Praxis durch einen Brandschutzfachmann oder die zuständige Feuerwehr begehen und dokumentieren Sie Mängel und Abhilfemaßnahmen.
- Brandschutzordnung erstellen: Eine praxisspezifische Brandschutzordnung mit Verhaltensregeln und Verantwortlichkeiten ist Pflicht nach ASR A2.2.
- Brandschutzhelfer schulen: Mindestens fünf Prozent der Mitarbeiter sollten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Schulungen werden von Feuerwehren und privaten Anbietern durchgeführt.
- Versicherungsschutz überprüfen: Prüfen Sie mit Ärzteversichert, ob Ihre Praxisinhalts- und Gebäudeversicherung Brandschäden ausreichend abdeckt und ob Betriebsunterbrechung nach Brand mitversichert ist.
- Feuerlöscher regelmäßig warten: Löscher müssen alle zwei Jahre durch einen Fachbetrieb geprüft werden. Führen Sie ein Wartungsprotokoll.
Quellen:
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, ASR A2.2: www.baua.de
- DGUV Vorschrift 1, Grundsätze der Prävention: www.dguv.de
- Bundesärztekammer, Praxissicherheit: www.bundesaerztekammer.de
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