Medizinprodukteberater sind Mitarbeiter von Herstellern oder Händlern, die Ärzte und Praxen über Medizinprodukte informieren. Das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) regelt deren Qualifikation, Besuchsdokumentation und die Grenzen zulässiger Interaktion mit medizinischen Einrichtungen.
Hintergrund
Folgende Vorschriften sind für den Kontakt mit Medizinprodukteberatern relevant:
- Qualifikationspflicht: Medizinprodukteberater müssen nach § 83 MPDG eine spezifische Fachkenntnis nachweisen, entweder durch Ausbildung oder Berufserfahrung im Medizinbereich.
- Besuchsmeldepflicht: Berater müssen sich bei jeder Praxisbegehung anmelden. Spontanbesuche ohne Anmeldung sind unzulässig.
- Dokumentationspflicht: Der Berater muss jeden Besuch in der Praxis dokumentieren und auf Anfrage der zuständigen Behörde nachweisen können.
- Zuwendungsverbot: Ärzte dürfen von Medizinprodukteberatern keine geldwerten Vorteile annehmen, die die objektive Produktbewertung beeinflussen könnten. Das Anti-Korruptionsgesetz im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB) setzt hier klare Grenzen.
- Musterprodukte: Die Überlassung von Musterprodukten ist nur unter bestimmten Bedingungen und in begrenztem Umfang erlaubt.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Besuchsprotokoll führen: Dokumentieren Sie alle Besuche von Medizinprodukteberatern mit Datum, Inhalt und etwaigen überlassenen Materialien.
- Zuwendungen klar ablehnen: Lehnen Sie Einladungen zu Veranstaltungen, Geschenke oder andere geldwerte Vorteile ab, die über sachliche Produktinformationen hinausgehen.
- Produktinformationen kritisch bewerten: Beauftragen Sie eine unabhängige Bewertung vor der Anschaffung teurer Medizinprodukte und verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf Herstellerangaben.
- Compliance-Richtlinien einführen: Klare Praxisregeln für den Umgang mit Industrievertretern schützen Sie und Ihre Mitarbeiter vor unbewussten Verstößen. Ärzteversichert berät zur Rechtsschutzversicherung bei Compliance-Vorwürfen.
- Schulung des Teams: Informieren Sie alle Mitarbeiter über die geltenden Grenzen im Umgang mit Beratern, um praxisweite Compliance sicherzustellen.
Quellen:
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, MPDG: www.bfarm.de
- Bundesärztekammer, Antikorruption: www.bundesaerztekammer.de
- Gemeinsamer Bundesausschuss, Transparenz: www.g-ba.de
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