Medizinprodukteberater sind Mitarbeiter von Herstellern oder Händlern, die Ärzte und Praxen über Medizinprodukte informieren. Das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) regelt deren Qualifikation, Besuchsdokumentation und die Grenzen zulässiger Interaktion mit medizinischen Einrichtungen.

Hintergrund

Folgende Vorschriften sind für den Kontakt mit Medizinprodukteberatern relevant:

  • Qualifikationspflicht: Medizinprodukteberater müssen nach § 83 MPDG eine spezifische Fachkenntnis nachweisen, entweder durch Ausbildung oder Berufserfahrung im Medizinbereich.
  • Besuchsmeldepflicht: Berater müssen sich bei jeder Praxisbegehung anmelden. Spontanbesuche ohne Anmeldung sind unzulässig.
  • Dokumentationspflicht: Der Berater muss jeden Besuch in der Praxis dokumentieren und auf Anfrage der zuständigen Behörde nachweisen können.
  • Zuwendungsverbot: Ärzte dürfen von Medizinprodukteberatern keine geldwerten Vorteile annehmen, die die objektive Produktbewertung beeinflussen könnten. Das Anti-Korruptionsgesetz im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB) setzt hier klare Grenzen.
  • Musterprodukte: Die Überlassung von Musterprodukten ist nur unter bestimmten Bedingungen und in begrenztem Umfang erlaubt.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Besuchsprotokoll führen: Dokumentieren Sie alle Besuche von Medizinprodukteberatern mit Datum, Inhalt und etwaigen überlassenen Materialien.
  2. Zuwendungen klar ablehnen: Lehnen Sie Einladungen zu Veranstaltungen, Geschenke oder andere geldwerte Vorteile ab, die über sachliche Produktinformationen hinausgehen.
  3. Produktinformationen kritisch bewerten: Beauftragen Sie eine unabhängige Bewertung vor der Anschaffung teurer Medizinprodukte und verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf Herstellerangaben.
  4. Compliance-Richtlinien einführen: Klare Praxisregeln für den Umgang mit Industrievertretern schützen Sie und Ihre Mitarbeiter vor unbewussten Verstößen. Ärzteversichert berät zur Rechtsschutzversicherung bei Compliance-Vorwürfen.
  5. Schulung des Teams: Informieren Sie alle Mitarbeiter über die geltenden Grenzen im Umgang mit Beratern, um praxisweite Compliance sicherzustellen.

Quellen:

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