Die Mitarbeitergewinnung in der Arztpraxis unterliegt dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und arbeitsrechtlichen Vorgaben. Fehler im Bewerbungsverfahren können zu kostspieligen Schadensersatzklagen führen.

Hintergrund

Folgende rechtliche Rahmenbedingungen sind bei der Personalgewinnung zu beachten:

  • AGG-konforme Stellenanzeigen: Stellenanzeigen dürfen keine Merkmale enthalten, die auf eine Benachteiligung wegen Geschlecht, Alter, Religion, Herkunft oder Behinderung schließen lassen.
  • DSGVO im Bewerbungsverfahren: Bewerbungsunterlagen dürfen nur für den Bewerbungsprozess verwendet und müssen nach Abschluss des Verfahrens unverzüglich gelöscht oder zurückgesandt werden, in der Regel nach sechs Monaten.
  • Unzulässige Fragen: Im Vorstellungsgespräch sind Fragen nach Schwangerschaft, Religionszugehörigkeit oder Gewerkschaftsmitgliedschaft unzulässig.
  • Einstellungsbedingungen für medizinisches Personal: MFA und andere medizinische Fachkräfte benötigen einen Berufsabschluss. Ausländische Qualifikationen müssen von der zuständigen Behörde anerkannt sein.
  • Arbeitsvertrag und Probezeit: Der Arbeitsvertrag muss die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich festhalten. Die Probezeit darf maximal sechs Monate betragen.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Stellenanzeigen rechtlich prüfen: Lassen Sie neue Stellenausschreibungen vor der Veröffentlichung kurz auf AGG-Konformität prüfen, um Klagen zu vermeiden.
  2. Datenschutzerklärung für Bewerber einführen: Informieren Sie Bewerber schriftlich über die Verarbeitung ihrer Daten gemäß Art. 13 DSGVO.
  3. Gesprächsnotizen datenschutzkonform aufbewahren: Bewahren Sie Notizen aus Vorstellungsgesprächen nur so lange auf, wie für das Verfahren notwendig.
  4. Rechtsschutz für Personalstreitigkeiten prüfen: Ärztliche Arbeitgeber sollten eine Rechtsschutzversicherung mit arbeitsrechtlicher Deckung haben. Ärzteversichert berät zu passenden Tarifen.
  5. Qualifikationsnachweise sorgfältig prüfen: Approbation, Berufserlaubnis und Sprachkenntnisse ausländischer Bewerber müssen vor Arbeitsantritt verifiziert werden.

Quellen:

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