Die Mitarbeitergewinnung in der Arztpraxis unterliegt dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und arbeitsrechtlichen Vorgaben. Fehler im Bewerbungsverfahren können zu kostspieligen Schadensersatzklagen führen.
Hintergrund
Folgende rechtliche Rahmenbedingungen sind bei der Personalgewinnung zu beachten:
- AGG-konforme Stellenanzeigen: Stellenanzeigen dürfen keine Merkmale enthalten, die auf eine Benachteiligung wegen Geschlecht, Alter, Religion, Herkunft oder Behinderung schließen lassen.
- DSGVO im Bewerbungsverfahren: Bewerbungsunterlagen dürfen nur für den Bewerbungsprozess verwendet und müssen nach Abschluss des Verfahrens unverzüglich gelöscht oder zurückgesandt werden, in der Regel nach sechs Monaten.
- Unzulässige Fragen: Im Vorstellungsgespräch sind Fragen nach Schwangerschaft, Religionszugehörigkeit oder Gewerkschaftsmitgliedschaft unzulässig.
- Einstellungsbedingungen für medizinisches Personal: MFA und andere medizinische Fachkräfte benötigen einen Berufsabschluss. Ausländische Qualifikationen müssen von der zuständigen Behörde anerkannt sein.
- Arbeitsvertrag und Probezeit: Der Arbeitsvertrag muss die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich festhalten. Die Probezeit darf maximal sechs Monate betragen.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Stellenanzeigen rechtlich prüfen: Lassen Sie neue Stellenausschreibungen vor der Veröffentlichung kurz auf AGG-Konformität prüfen, um Klagen zu vermeiden.
- Datenschutzerklärung für Bewerber einführen: Informieren Sie Bewerber schriftlich über die Verarbeitung ihrer Daten gemäß Art. 13 DSGVO.
- Gesprächsnotizen datenschutzkonform aufbewahren: Bewahren Sie Notizen aus Vorstellungsgesprächen nur so lange auf, wie für das Verfahren notwendig.
- Rechtsschutz für Personalstreitigkeiten prüfen: Ärztliche Arbeitgeber sollten eine Rechtsschutzversicherung mit arbeitsrechtlicher Deckung haben. Ärzteversichert berät zu passenden Tarifen.
- Qualifikationsnachweise sorgfältig prüfen: Approbation, Berufserlaubnis und Sprachkenntnisse ausländischer Bewerber müssen vor Arbeitsantritt verifiziert werden.
Quellen:
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes, AGG: www.antidiskriminierungsstelle.de
- Bundesärztekammer, Personalbeschaffung: www.bundesaerztekammer.de
- Bundesbeauftragte für Datenschutz, DSGVO: www.bfdi.bund.de
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