Für die Kommunikation mit Patienten in der Arztpraxis gelten sowohl datenschutzrechtliche als auch berufsrechtliche Vorschriften. Die Digitalisierung hat dabei neue Regeln für E-Mail, Messenger und Telemedizin geschaffen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Patientenkommunikation per E-Mail oder Messenger erfordert eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten und muss DSGVO-konform verschlüsselt erfolgen
- Die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB gilt auch für digitale Kommunikationskanäle und schützt alle medizinischen Patientendaten
- Praxiswebsites und Social-Media-Profile müssen den Anforderungen der ärztlichen Berufsordnung für Werbung entsprechen
Ausführliche Antwort
Die Kommunikation mit Patienten unterliegt einem doppelten Regelwerk: dem allgemeinen Datenschutzrecht (DSGVO) und dem spezifischen ärztlichen Berufsrecht. Bei jeder digitalen Kommunikation, sei es per E-Mail, Praxis-App oder Messengerdienst, muss sichergestellt sein, dass Patientendaten verschlüsselt übertragen werden und keine Dritten Zugriff erhalten.
Für E-Mails gilt in der Praxis: unverschlüsselte E-Mails mit Diagnosedaten oder Befunden dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Patienten versendet werden. Empfehlenswert ist die Nutzung von Ende-zu-Ende-verschlüsselten Diensten wie dem KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen) der Gematik, der für die TI-Anbindung ohnehin benötigt wird. Praxismarketing über Social Media ist erlaubt, muss aber sachlich und wahrheitsgemäß sein und darf keine unzulässige Werbung für ärztliche Leistungen enthalten.
Worauf Ärzte bei der Patientenkommunikation besonders achten sollten
Datenschutzverstöße können zu Bußgeldern bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes führen. Ärzteversichert empfiehlt, eine Cyberversicherung abzuschließen, die auch Bußgeldrisiken aus Datenschutzverstößen im Rahmen des versicherbaren Spektrums abdeckt.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium für Gesundheit – DSGVO und Datenschutz
- Bundesärztekammer – Berufsordnung und Werbung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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