Arztpraxen, die Medizinprodukte aufbereiten oder invasive Eingriffe durchführen, müssen hygienisch einwandfreie Aufbereitungsräume vorhalten. Die Anforderungen basieren auf den KRINKO-Empfehlungen des Robert Koch-Instituts, der DIN 58946 für Sterilisatoren und den Hygieneverordnungen der Bundesländer.

Hintergrund

Folgende Anforderungen gelten für Reinraum- und Aufbereitungsbereiche in der Praxis:

  • KRINKO-Empfehlung: Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention veröffentlicht Empfehlungen zur Aufbereitung von Medizinprodukten, die verbindlichen Charakter haben.
  • DIN 58946: Diese Norm regelt technische Anforderungen an Dampfsterilisatoren in der Gesundheitsversorgung, einschließlich Validierungsanforderungen.
  • Validierungspflicht: Sterilisationsverfahren müssen regelmäßig durch akkreditierte Stellen validiert werden. Ohne gültige Validierung ist der Betrieb nicht zulässig.
  • Räumliche Trennung: Reine und unreine Bereiche der Aufbereitung müssen räumlich getrennt sein. Ein Einbahnsystem verhindert Rekontamination.
  • Personalqualifikation: Mitarbeiter in der Aufbereitung müssen nachweislich geschult sein, z.B. durch eine ZSVA-Qualifikation (Zentralsterilisation und Versorgungsassistenz).

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Hygieneplan erstellen und aktualisieren: Ein schriftlicher Hygieneplan mit Aufbereitungsprotokollen ist Pflicht. Passen Sie ihn bei Änderungen im Geräteinventar sofort an.
  2. Validierungsintervalle einhalten: Planen Sie Validierungen frühzeitig, da akkreditierte Prüfstellen oft lange Vorlaufzeiten haben.
  3. Räumliche Anforderungen prüfen: Bei Praxisumbau oder Neugründung sollte ein Hygienefachmann die Planung der Aufbereitungsräume begleiten.
  4. Haftpflicht bei Hygieneversagen prüfen: Infektionen durch fehlerhafte Aufbereitung können zu erheblichen Schadensersatzforderungen führen. Ärzteversichert berät zu ausreichenden Deckungssummen in der Berufshaftpflicht.
  5. Behördliche Anforderungen kennen: Gesundheitsämter können Praxishygienebegehungen durchführen. Halten Sie alle Nachweise und Validierungsprotokolle griffbereit.

Quellen:

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