Die frühere Röntgenverordnung (RöV) wurde 2019 in die neue Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) integriert. Für Arztpraxen, die Röntgenanlagen betreiben, gelten seitdem die Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) und der StrlSchV, die Fachkunde, Geräteanforderungen und Qualitätssicherung umfassend regeln.

Hintergrund

Folgende Vorschriften gelten für den Betrieb von Röntgenanlagen in der Arztpraxis:

  • Fachkundenachweis: Der betreibende Arzt muss die Fachkunde im Strahlenschutz nachweisen, die alle fünf Jahre durch eine anerkannte Fortbildung aktualisiert werden muss.
  • Genehmigung oder Anzeige: Röntgenanlagen müssen vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Landesbehörde angezeigt oder genehmigt werden. Diagnostische Geräte unterliegen in der Regel der Anzeigepflicht.
  • Abnahmeprüfung: Vor der ersten Nutzung und nach wesentlichen Änderungen muss eine Abnahmeprüfung durch einen zugelassenen Sachverständigen erfolgen.
  • Qualitätssicherung: Regelmäßige Konstanzprüfungen und eine ärztliche Qualitätssicherung nach der Qualitätssicherungsrichtlinie der KBV sind verpflichtend.
  • Strahlenschutzbeauftragter: In Einrichtungen mit mehreren Röntgenanlagen oder bei regelmäßigem Betrieb muss ein Strahlenschutzbeauftragter benannt werden.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Fachkunde aktuell halten: Planen Sie die alle fünf Jahre erforderliche Aktualisierungsfortbildung rechtzeitig. Versäumnisse führen zur Untersagung des Betriebs.
  2. Sachverständigen für Konstanzprüfungen beauftragen: Beauftragen Sie einen zugelassenen Sachverständigen für die jährlichen Konstanzprüfungen und dokumentieren Sie die Ergebnisse sorgfältig.
  3. Strahlenschutzunterlagen vollständig führen: Betriebstagebuch, Prüfprotokolle und Mitarbeiterschulungen müssen lückenlos dokumentiert sein.
  4. Haftpflicht bei Strahlenexpositionsschäden prüfen: Überhöhte Strahlenexposition durch Gerätdefekte oder Bedienungsfehler kann zu Schadensersatzansprüchen führen. Ärzteversichert prüft Ihren Versicherungsschutz auf ausreichende Deckung.
  5. Behördliche Anforderungen im Blick behalten: Die zuständige Landesbehörde informiert über aktuelle Anforderungen. Melden Sie Gerätewechsel oder -defekte unverzüglich.

Quellen:

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