Ärzte, die in den nächsten fünf bis zehn Jahren in den Ruhestand wechseln, sollten eine strukturierte Checkliste abarbeiten, um finanzielle, rechtliche und medizinische Absicherungen lückenlos zu überprüfen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Versorgungswerk-Rentenhöhe prüfen und ggf. durch Aufstockungs-Beiträge optimieren
  • Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aktualisieren
  • Praxisnachfolge oder -verkauf rechtzeitig einleiten (idealerweise 5 bis 10 Jahre vorher)

Ausführliche Antwort

In der Finanzplanung sollte zuerst der Rentenanspruch beim Versorgungswerk abgefragt werden. Anhand der Renteninformation kann die Versorgungslücke (Differenz zwischen angestrebtem Ruhestandseinkommen und voraussichtlicher Rente) berechnet werden. Diese Lücke sollte durch private Vorsorgebausteine und den Praxisverkaufserlös geschlossen werden.

Rechtlich sind Testament und Erbschaftsregelung auf aktuellem Stand zu bringen, insbesondere wenn Praxisanteile oder Gesellschafterbeteiligungen vorhanden sind. Eine Vorsorgevollmacht (für finanzielle und medizinische Entscheidungen) und eine Patientenverfügung sollten vorhanden und aktuell sein. Bei niedergelassenen Ärzten ist die Übergabe- oder Verkaufsplanung der Praxis das größte rechtliche Projekt im Vorruhestand.

Versicherungstechnisch sind folgende Punkte zu klären: BU-Versicherung kündigen nach Rentenbeginn (spart Prämien), Nachhaftungsschutz der Berufshaftpflicht für mindestens fünf Jahre nach Praxisaufgabe, private Krankenversicherung auf Ruhestandstarif umstellen, Pflegezusatzversicherung abschließen oder überprüfen. Für PKV-Versicherte: Beitragsrückstellung für das Rentenalter prüfen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzte im Vorruhestand sollten alle fünf Themenbereiche (Finanzen, Recht, Steuern, Versicherungen, Praxisübergabe) koordiniert angehen, da sie eng miteinander verknüpft sind. Ärzteversichert begleitet den Ruhestandsprozess mit einer umfassenden Analyse des Versicherungsschutzes und koordiniert mit Steuerberater und Rechtsbeistand.

Quellen und weiterführende Informationen

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