HNO-Ärzte sind durch ihre berufliche Tätigkeit spezifischen Risiken ausgesetzt, die gezielte Vorsorgeuntersuchungen erfordern. Besonders wichtig sind regelmäßige Hörtests (Audiometrie) wegen der Lärmbelastung durch Instrumente und Diagnosegeräte, Augenuntersuchungen wegen Naharbeit am Mikroskop sowie Stimmvorsorge für operierende HNO-Ärzte. Als Ärzte sollten sie diese Vorsorge aktiv für sich selbst in Anspruch nehmen, da sie die Risiken aus der täglichen Praxis kennen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Audiometrie mindestens jährlich, da Lärmbelastung durch Hochfrequenzinstrumente das Hörvermögen schädigen kann
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV empfohlen (G 20 für Lärm)
- Gesundheitscheck-Up ab 35 Jahren alle drei Jahre (GKV-Leistung) aktiv nutzen
Ausführliche Antwort
HNO-Ärzte arbeiten täglich mit hochfrequenten Geräuschen von Endoskopen, Absauggeräten und Bohrmaschinen. Trotz Gehörschutzmaßnahmen kann die Lärmbelastung über viele Berufsjahre zu einer schleichenden Schwerhörigkeit führen. Ein jährlicher Hörtest (audiologische Kontrolle) ist daher Pflicht zur eigenen Gesundheitserhaltung und zur frühzeitigen Erkennung eines berufsbedingten Hörschadens.
Ophthalmologische Vorsorge ist für HNO-Ärzte relevant, die intensiv am Operationsmikroskop oder an Endoskopen arbeiten. Dauernde Naharbeit und Bildschirmtätigkeit können zu vorzeitiger Alterssichtigkeit und Augentrockenheit führen. Eine augenärztliche Untersuchung alle zwei bis drei Jahre wird empfohlen.
Allgemeine Vorsorgeuntersuchungen sollten HNO-Ärzte wie alle anderen Ärzte nach den GKV-Richtlinien nutzen: Blutdruckmessung, Cholesterin, Blutzucker sowie Krebsfrüherkennungsuntersuchungen. Paradoxerweise nehmen Ärzte Vorsorge seltener für sich selbst in Anspruch als die Durchschnittsbevölkerung, was für ihre eigene Gesundheit und Arbeitsfähigkeit ungünstig ist.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ein Hörverlust, der die Kommunikation mit Patienten beeinträchtigt, kann zur Berufsunfähigkeit führen. Ärzteversichert empfiehlt HNO-Ärzten, ihre Berufsunfähigkeitsversicherung auf spezifische HNO-Risiken (Hörverlust, Handgeschick) zu prüfen und ggf. entsprechende Klauseln einzuschließen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Ärztegesundheit
- Bundesministerium für Arbeit – Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV)
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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