Auch im Ruhestand tätige Ärzte, die gutachterlich, lehrend oder ehrenamtlich medizinisch aktiv sind, können Fortbildungskosten steuerlich geltend machen. Die Absetzbarkeit hängt davon ab, ob noch eine steuerliche Einkunftsquelle besteht.
Hintergrund
Folgende Weiterbildungskosten können Ärzte im Ruhestand steuerlich geltend machen:
- Fortbildungskosten bei noch bestehender Tätigkeit: Wer im Ruhestand noch als Gutachter, Dozent oder in Teilzeit tätig ist, kann beruflich veranlasste Fortbildungskosten als Werbungskosten (bei Anstellung) oder Betriebsausgaben (bei selbstständiger Tätigkeit) absetzen.
- Kongress- und Kursgebühren: Kosten für fachliche Kongresse, Weiterbildungskurse und Zertifizierungsveranstaltungen sind absetzbar, sofern ein beruflicher Zusammenhang besteht.
- Fachliteratur: Fachzeitschriften und medizinische Standardwerke, die für die Restarbeit benötigt werden, sind steuerlich abzugsfähig.
- Ohne Einkunftsquelle: Wer vollständig aus dem Berufsleben ausgeschieden ist und keine Einkünfte mehr erzielt, kann keine Weiterbildungskosten mehr als Werbungskosten absetzen.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Belege lückenlos sammeln: Alle Kursgebühren, Kongressanmeldungen, Reisekosten und Buchungsbelege sorgfältig aufbewahren.
- Berufliche Veranlassung dokumentieren: Das Finanzamt kann Nachweise verlangen, dass die Fortbildung beruflich veranlasst ist. Programmauszüge und Zertifikate bereithalten.
- Reisekosten exakt berechnen: Fahrtkosten mit Entfernungspauschale oder tatsächlichen Kosten, Übernachtungskosten und Verpflegungspauschalen sind separat zu erfassen.
- Arbeitgeber-Erstattungen abziehen: Wenn der Arbeitgeber Fortbildungskosten erstattet, ist nur der nicht erstattete Eigenanteil absetzbar.
- Steuerberater mit Arzt-Spezialisierung einschalten: Für die optimale Geltendmachung aller Werbungskosten empfiehlt sich ein auf Ärzte spezialisierter Steuerberater. Ärzteversichert kann bei der Suche nach solchen Partnern helfen.
Quellen:
- § 9 Einkommensteuergesetz, Werbungskosten: www.gesetze-im-internet.de
- Bundesfinanzministerium, Fortbildungskosten: www.bundesfinanzministerium.de
- Stiftung Warentest, Steuererklärung Ärzte: www.test.de
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