PJ-Studenten haben begrenzte Fortbildungsausgaben, können aber alle PJ-bezogenen Lernmaterialien und beruflich veranlassten Kosten als Werbungskosten geltend machen. Diese bilden Verlustvorträge für spätere Jahre.
Hintergrund
Folgende Weiterbildungskosten können PJ-Studenten steuerlich geltend machen:
- Lernmaterialien: Medizinische Lehrbücher, Taschenatlas und Lernkarten für Prüfungen und den klinischen Alltag sind als Werbungskosten absetzbar.
- PJ-Vorbereitung: Kosten für Kurse zur Vorbereitung auf das Staatsexamen (OSCE-Kurse, Seminare) können als Werbungskosten geltend gemacht werden.
- Fahrkosten: Fahrtkosten zum PJ-Standort und zu Fortbildungen sind absetzbar.
- Auswärtiger PJ-Standort: Wenn das PJ-Tertial an einem anderen Ort als dem Hauptwohnsitz absolviert wird, können ggf. doppelte Haushaltsführungskosten geltend gemacht werden.
- Verlustvorträge sichern: Auch wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen, lohnt sich die Steuererklärung, da Verlustvorträge mit späteren Einkünften verrechnet werden können.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Belege lückenlos sammeln: Alle Kursgebühren, Kongressanmeldungen, Reisekosten und Buchungsbelege sorgfältig aufbewahren.
- Berufliche Veranlassung dokumentieren: Das Finanzamt kann Nachweise verlangen, dass die Fortbildung beruflich veranlasst ist. Programmauszüge und Zertifikate bereithalten.
- Reisekosten exakt berechnen: Fahrtkosten mit Entfernungspauschale oder tatsächlichen Kosten, Übernachtungskosten und Verpflegungspauschalen sind separat zu erfassen.
- Arbeitgeber-Erstattungen abziehen: Wenn der Arbeitgeber Fortbildungskosten erstattet, ist nur der nicht erstattete Eigenanteil absetzbar.
- Steuerberater mit Arzt-Spezialisierung einschalten: Für die optimale Geltendmachung aller Werbungskosten empfiehlt sich ein auf Ärzte spezialisierter Steuerberater. Ärzteversichert kann bei der Suche nach solchen Partnern helfen.
Quellen:
- § 9 Einkommensteuergesetz, Werbungskosten: www.gesetze-im-internet.de
- Bundesfinanzministerium, Fortbildungskosten: www.bundesfinanzministerium.de
- Stiftung Warentest, Steuererklärung Ärzte: www.test.de
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