Allgemeinmediziner haben umfangreiche Weiterbildungsmöglichkeiten, die von fachspezifischen Zusatzbezeichnungen bis hin zu akademischen und internationalen Programmen reichen. Die Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer sieht für Allgemeinmediziner zahlreiche Zusatzweiterbildungen vor, die das Leistungsspektrum der Praxis erweitern. Besonders gefragt sind Psychosomatische Grundversorgung, Notfallmedizin, Palliativmedizin und Akupunktur.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Mehr als 30 Zusatzbezeichnungen nach der Musterweiterbildungsordnung für Allgemeinmediziner zugänglich
- Geförderte Weiterbildung Allgemeinmedizin: bis zu 5.400 Euro monatliche Förderung durch Bund und Kassen
- Akademische Laufbahn möglich über Habilitation und Professuren für Allgemeinmedizin
Ausführliche Antwort
Die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin dauert fünf Jahre und umfasst Ausbildungsabschnitte in der Inneren Medizin, Chirurgie, Pädiatrie und ambulanter Versorgung. Im Anschluss stehen vielfältige Zusatzweiterbildungen offen: Palliativmedizin (320 Stunden Kurs plus klinische Erfahrung), Naturheilverfahren, Reisemedizin, Suchtmedizin und Sportmedizin sind gängige Ergänzungen, die das Praxisangebot differenzieren.
Bundesweit geförderte Weiterbildungsstellen in der Allgemeinmedizin werden durch das Kompetenzzentrum Weiterbildung (KW) der jeweiligen KVen vergeben. Durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurden zusätzliche Weiterbildungsstellen geschaffen, die mit einer monatlichen Förderung von bis zu 5.400 Euro unterstützt werden. Damit soll dem drohenden Hausarztmangel in ländlichen Regionen entgegengewirkt werden.
Akademisch interessierte Allgemeinmediziner können sich über das Institut für Allgemeinmedizin an Universitäten habilitieren und eine wissenschaftliche Karriere einschlagen. Die Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) bietet darüber hinaus Fellowships und internationale Austauschprogramme an.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Die Wahl der Zusatzweiterbildung hat direkten Einfluss auf das Honorarpotenzial der Praxis, da bestimmte IGeL-Leistungen nur mit entsprechender Zusatzbezeichnung abgerechnet werden dürfen. Ärzteversichert empfiehlt, parallel zur Weiterbildungsplanung den Versicherungsschutz an neue Tätigkeitsbereiche anzupassen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Musterweiterbildungsordnung
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Weiterbildungsförderung Allgemeinmedizin
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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