Anästhesisten haben nach Erwerb des Facharzttitels vielfältige Möglichkeiten zur Weiterqualifikation. Schwerpunkte in Intensivmedizin, Schmerztherapie, Notfallmedizin und Palliativmedizin erweitern das Tätigkeitsspektrum erheblich.
Hintergrund
Folgende Weiterbildungsmöglichkeiten stehen Anästhesisten zur Verfügung:
- Schwerpunkt Intensivmedizin: Die Zusatzweiterbildung Intensivmedizin ist für viele Anästhesisten der erste Schritt. Sie ermöglicht die eigenverantwortliche Leitung von Intensivstationen.
- Schmerztherapie: Die Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie ermöglicht die Niederlassung als Schmerzmediziner und die Abrechnung spezieller Schmerzleistungen.
- Notfallmedizin: Die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin ist für Anästhesisten nahezu obligat und eröffnet den Einsatz im Rettungsdienst.
- Palliativmedizin: Anästhesisten mit Kenntnissen in der Schmerztherapie sind für die palliativmedizinische Weiterbildung gut vorbereitet.
- Internationale Ausbildungsprogramme: Fellowship-Programme in den USA oder Großbritannien bieten hochspezialisierte Ausbildung in Neuroanästhesie, Herzanästhesie oder pädiatrischer Anästhesie.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Weiterbildungsordnung der zuständigen Ärztekammer prüfen: Die Weiterbildungsordnung legt fest, welche Voraussetzungen für Zusatzbezeichnungen und Schwerpunkte erfüllt sein müssen.
- Mentor und Weiterbildungsstätte wählen: Die Wahl des richtigen Mentors und einer anerkannten Weiterbildungsstätte ist entscheidend für die Qualität und Geschwindigkeit der Weiterbildung.
- CME-Punkte kontinuierlich sammeln: Fortbildungspflichten (50 CME-Punkte je Jahr) sollten kontinuierlich erfüllt werden. Rückstände sind aufzuholen.
- Finanzierung der Weiterbildung klären: Manche Weiterbildungen erfordern Freistellungen oder eigene Kosten. Klären Sie Finanzierungsmöglichkeiten über Arbeitgeber, Stipendien oder steuerliche Absetzbarkeit.
- Versicherungsschutz bei Weiterbildung prüfen: Außerplanmäßige Tätigkeiten im Rahmen von Weiterbildungen, besonders im Ausland oder in Kooperationseinrichtungen, erfordern geklärten Versicherungsschutz. Ärzteversichert hilft dabei.
Quellen:
- Bundesärztekammer, Weiterbildungsordnung: www.bundesaerztekammer.de
- Marburger Bund, Weiterbildung: www.marburger-bund.de
- Deutsche Ärzteblatt, Fortbildung: www.aerzteblatt.de
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →