Anästhesisten haben nach Erwerb des Facharzttitels vielfältige Möglichkeiten zur Weiterqualifikation. Schwerpunkte in Intensivmedizin, Schmerztherapie, Notfallmedizin und Palliativmedizin erweitern das Tätigkeitsspektrum erheblich.

Hintergrund

Folgende Weiterbildungsmöglichkeiten stehen Anästhesisten zur Verfügung:

  • Schwerpunkt Intensivmedizin: Die Zusatzweiterbildung Intensivmedizin ist für viele Anästhesisten der erste Schritt. Sie ermöglicht die eigenverantwortliche Leitung von Intensivstationen.
  • Schmerztherapie: Die Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie ermöglicht die Niederlassung als Schmerzmediziner und die Abrechnung spezieller Schmerzleistungen.
  • Notfallmedizin: Die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin ist für Anästhesisten nahezu obligat und eröffnet den Einsatz im Rettungsdienst.
  • Palliativmedizin: Anästhesisten mit Kenntnissen in der Schmerztherapie sind für die palliativmedizinische Weiterbildung gut vorbereitet.
  • Internationale Ausbildungsprogramme: Fellowship-Programme in den USA oder Großbritannien bieten hochspezialisierte Ausbildung in Neuroanästhesie, Herzanästhesie oder pädiatrischer Anästhesie.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Weiterbildungsordnung der zuständigen Ärztekammer prüfen: Die Weiterbildungsordnung legt fest, welche Voraussetzungen für Zusatzbezeichnungen und Schwerpunkte erfüllt sein müssen.
  2. Mentor und Weiterbildungsstätte wählen: Die Wahl des richtigen Mentors und einer anerkannten Weiterbildungsstätte ist entscheidend für die Qualität und Geschwindigkeit der Weiterbildung.
  3. CME-Punkte kontinuierlich sammeln: Fortbildungspflichten (50 CME-Punkte je Jahr) sollten kontinuierlich erfüllt werden. Rückstände sind aufzuholen.
  4. Finanzierung der Weiterbildung klären: Manche Weiterbildungen erfordern Freistellungen oder eigene Kosten. Klären Sie Finanzierungsmöglichkeiten über Arbeitgeber, Stipendien oder steuerliche Absetzbarkeit.
  5. Versicherungsschutz bei Weiterbildung prüfen: Außerplanmäßige Tätigkeiten im Rahmen von Weiterbildungen, besonders im Ausland oder in Kooperationseinrichtungen, erfordern geklärten Versicherungsschutz. Ärzteversichert hilft dabei.

Quellen:

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