Augenärzte haben nach dem Facharzt zahlreiche Möglichkeiten, sich in Subspezialisierungen weiterzubilden, die sowohl die klinische Kompetenz als auch die wirtschaftliche Attraktivität der Praxis steigern. Besonders gefragte Schwerpunkte sind die Netzhaut- und Glaskörperchirurgie, die Uveitis-Behandlung, die Kinderophthalmologie sowie die refraktive Chirurgie. Die Bundesärztekammer und die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) bieten strukturierte Fortbildungsprogramme an.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Subspezialisierungen wie intravitreale Injektionen (IVOM), Laserchirurgie und refraktive Eingriffe können als Selbstzahlerleistungen abgerechnet werden und verbessern die Praxisrendite
- Viele Weiterbildungen können berufsbegleitend in Fellows-Programmen an Universitätskliniken absolviert werden
- CME-Punkte nach § 95d SGB V müssen alle fünf Jahre nachgewiesen werden (250 Punkte)
Ausführliche Antwort
Augenärzte, die ihre Praxis wirtschaftlich ausbauen möchten, investieren häufig in Kenntnisse der intravitrealen Injektionstherapie (z. B. Anti-VEGF bei Makuladegeneration) und der Laserbehandlung. Diese Leistungen werden zu einem erheblichen Teil als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) oder über Selektivverträge abgerechnet und können den Praxisumsatz signifikant erhöhen.
Ein strukturiertes Weiterbildungsprogramm der DOG umfasst unter anderem Zertifizierungen in der Niederdruck-Glaukomdiagnostik, der Anpassung von Kontaktlinsen und der ophthalmologischen Ultraschalldiagnostik. Für die operative Weiterbildung (Kataraktchirurgie, Vitrektomie) sind Hospitationen an spezialisierten Zentren üblich.
International ausgerichtete Augenärzte können Fellowships in den USA (American Academy of Ophthalmology) oder in europäischen Zentren absolvieren. Diese stärken das wissenschaftliche Profil und eröffnen Zugang zu klinischen Studien, die auch wirtschaftliche Vorteile durch Prüfarztgebühren bieten.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Augenärzte, die neue operative Verfahren in ihre Praxis einführen, sollten prüfen, ob ihre Berufshaftpflichtversicherung diese Leistungen abdeckt. Ärzteversichert berät bei der Anpassung von Haftpflichtpolicen an ein erweitertes Leistungsspektrum, insbesondere bei intravitrealen Injektionen und refraktiven Eingriffen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Muster-Weiterbildungsordnung Augenheilkunde
- KBV – Fortbildungspflicht § 95d SGB V
- GDV – Berufshaftpflicht Ärzte
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →