Neurologen haben vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten, die sowohl die fachliche Expertise vertiefen als auch neue Karrierewege öffnen. Die Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer bietet mehrere Zusatz-Weiterbildungen speziell für Neurologen sowie angrenzende Fachbereiche, die das Leistungsspektrum und die Einkommenschancen erweitern.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Schwerpunktweiterbildungen innerhalb der Neurologie: Neurologische Intensivmedizin, Schlafmedizin
  • Fachübergreifende Zusatzweiterbildungen: Schmerztherapie, Geriatrie, Notfallmedizin, Palliativmedizin
  • Fortbildungspflicht für niedergelassene Neurologen: 250 CME-Punkte in 5 Jahren nach § 95d SGB V

Ausführliche Antwort

Die Fachgesellschaft Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) bietet zertifizierte Fortbildungen zu aktuellen Themen wie Neuroimmunologie, interventionelle Neurologie (Schlaganfall-Thrombektomie), Neurogenetik und digitaler Neurologie an. Diese Fortbildungen sind für CME-Punkte anrechenbar und halten das Fachwissen auf aktuellem Stand.

Für die Weiterentwicklung im Krankenhausbereich ist die Schwerpunktweiterbildung Neurologische Intensivmedizin besonders attraktiv: Sie ermöglicht die Leitung oder Mitarbeit auf neurointensivmedizinischen Stationen und erhöht die Karrierechancen als Oberarzt erheblich. Die Weiterbildung dauert 18 Monate an einer anerkannten Einrichtung.

Niedergelassene Neurologen profitieren besonders von Zusatz-Weiterbildungen, die neue Leistungen in der Praxis ermöglichen: Die Schlafmedizin erlaubt die Führung eines Schlaflabors, die Schmerztherapie öffnet die multimodale Schmerzbehandlung (Selektivverträge), und die Palliativmedizin-Qualifikation ermöglicht die Abrechnung spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV) nach § 132d SGB V.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Mit neuen Weiterbildungen entstehen neue Behandlungsbereiche, die in der Berufshaftpflichtversicherung ausdrücklich mitversichert sein müssen. Ärzteversichert empfiehlt Neurologen, nach dem Erwerb einer neuen Qualifikation die Berufshaftpflicht zu überprüfen und ggf. anzupassen.

Quellen und weiterführende Informationen

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