Palliativmedizin ist in Deutschland eine Zusatzweiterbildung, die auf einem Grundfachgebiet aufbaut. Ärzte mit dieser Qualifikation haben vielfältige Möglichkeiten zur fachlichen und beruflichen Weiterentwicklung, von klinischen Spezialgebieten bis zu Lehre und Forschung.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Zusatzweiterbildung Palliativmedizin umfasst 160 Stunden Kurs und definierte Fallzahlen
- Masterstudiengänge und Zertifikatsprogramme (z. B. an der Universität Bonn oder München) vertiefen palliativmedizinisches Wissen
- Lehrende Tätigkeit an medizinischen Fakultäten als Weiterentwicklungsoption
Ausführliche Antwort
Die Zusatzweiterbildung Palliativmedizin ist nach der Musterweiterbildungsordnung (MWBO) der Bundesärztekammer mit einem 160-Stunden-Kurs und dem Nachweis von 120 Behandlungsfällen abzuschließen. Wer diese Qualifikation erworben hat, kann in Klinik (Palliativstationen, Konsildienst), im ambulanten Sektor (SAPV-Teams, Palliativpraxis) und in der Hospizarbeit tätig sein.
Für erfahrene Palliativmediziner bieten sich mehrere Weiterentwicklungsoptionen: Masterstudiengänge in Palliative Care (z. B. an der Universität Bonn oder der Universität Freiburg, 2 Jahre berufsbegleitend, Kosten ca. 5.000 bis 12.000 Euro) vertiefen wissenschaftliches Wissen und ermöglichen eine akademische Karriere. Das European Palliative Care Research Collaborative (EPCRC) und die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) bieten Forschungsförderung und Vernetzungsmöglichkeiten.
Lehrtätigkeiten an medizinischen Fakultäten sind für erfahrene Palliativmediziner attraktiv, da Palliativmedizin seit 2013 Pflichtfach im Medizinstudium ist und qualifizierte Dozenten gesucht werden. Eine Habilitation auf Basis klinisch-wissenschaftlicher Arbeiten ist ein weiterer Karriereweg.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt Palliativmedizinern, bei einer Ausweitung der Tätigkeit auf Lehre oder Forschung den Versicherungsschutz zu überprüfen. Lehrtätigkeiten können als Nebentätigkeit versicherungsrechtlich anders bewertet werden als die klinische Haupttätigkeit.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Musterweiterbildungsordnung
- Bundesgesundheitsministerium – Palliativversorgung
- Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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