Zahnärzte in Deutschland haben nach dem Staatsexamen vielfältige Möglichkeiten zur Spezialisierung. Anders als in der Humanmedizin sind viele zahnärztliche Weiterbildungen nicht durch Landesärztekammern, sondern durch die Landeszahnärztekammern geregelt. Die Möglichkeiten reichen von Fachzahnarztanerkennungen bis zu privaten Zertifizierungen der Fachgesellschaften.
Hintergrund
Folgende Fachzahnarztbezeichnungen werden von den Zahnärztekammern verliehen:
- Fachzahnarzt für Oralchirurgie (4 Jahre Weiterbildung): Zahnärztliche Implantologie, Mund-Operationen
- Fachzahnarzt für Kieferorthopädie (3 Jahre): Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen
- Fachzahnarzt für öffentliches Gesundheitswesen (3 Jahre): Gutachtertätigkeit, Gesundheitsämter
Ergänzend dazu gibt es von Fachgesellschaften anerkannte Tätigkeitsschwerpunkte:
- Implantologie (DGI-Curriculum, 3 Stufen)
- Endodontie (DGET-Zertifikat)
- Parodontologie (DGP-Zertifikat)
- Ästhetische Zahnheilkunde
- Digitale Zahnarztpraxis (CAD/CAM, CEREC)
Praktische Hinweise für Ärzte
- DGI-Curriculum Implantologie: Das dreistufige DGI-Curriculum ist der anerkannte Standard für implantologisch tätige Zahnärzte und verbessert die Abrechenbarkeit und Patientenakquise erheblich.
- Versicherungsschutz bei neuen Leistungen: Wer neue Behandlungsmethoden oder Geräte einführt (CEREC, Laser, Implantate), sollte die Berufshaftpflicht anpassen. Ärzteversichert prüft bestehende Verträge und empfiehlt geeignete Erweiterungen.
- KFO-Praxis gesondert absichern: Kieferorthopäden haben besondere Haftungsrisiken bei Langzeitbehandlungen.
- Fortbildungspflicht: Zahnärzte müssen 125 CME-Punkte in fünf Jahren nachweisen.
Quellen
- Bundeszahnärztekammer: Weiterbildungsordnung
- Deutsche Gesellschaft für Implantologie (DGI)
- Deutsche Gesellschaft für Endodontologie (DGET)
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