Ärzte, die den Übergang in den Ruhestand planen, haben Zugang zu verschiedenen Förderinstrumenten und Gestaltungsmöglichkeiten. Eine frühzeitige Planung ist entscheidend, um Steuern zu optimieren, Versorgungswerk-Leistungen zu maximieren und einen geordneten Praxisübergang zu gestalten.

Was das bedeutet

Für Ärzte vor dem Ruhestand relevante Instrumente:

  • Versorgungswerk-Regelleistungen: Die meisten ärztlichen Versorgungswerke zahlen Altersrenten ab 60 bis 67 Jahren. Freiwillige Mehrzahlungen bis zum Rentenbeginn erhöhen die monatliche Rente dauerhaft.
  • Übergangsgeld und Praxisabgabe-Förderung: Einige KVen bieten Fördermaßnahmen bei der Praxisabgabe in unterversorgten Gebieten an. Das Übergangsgeld kann bis zu 60.000 Euro betragen.
  • Altersteilzeit-Modelle: Krankenhausärzte können Altersteilzeitregelungen nach dem Altersteilzeitgesetz nutzen, die von vielen Krankenhäusern angeboten werden.
  • Steuerliche Gestaltung: Im Jahr der Praxisaufgabe oder im letzten Arbeitsjahr können erhebliche steuerliche Optimierungen vorgenommen werden (Veräußerungsgewinn, Fünftelregelung, Versorgungswerk-Einzahlungen).

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Ruhestandsplanung 10 Jahre vorher beginnen: Je früher Sie planen, desto mehr Gestaltungsspielraum haben Sie. Holen Sie eine individuelle Beratung beim zuständigen Versorgungswerk ein.
  2. Steuerberater mit Arzterfahrung einschalten: Ein auf Ärzte spezialisierter Steuerberater kann erhebliche Steuerersparnisse im Übergangsjahr erzielen.
  3. Praxisnachfolge aktiv angehen: Suchen Sie frühzeitig nach Nachfolgern, idealerweise 3 bis 5 Jahre vorher. KV und Ärztekammer bieten Börsen für Praxisabgaben.
  4. Versicherungen anpassen: Mit dem Renteneintritt ändert sich der Versicherungsbedarf erheblich. Ärzteversichert analysiert gemeinsam mit Ihnen, welche Policen angepasst oder aufgelöst werden sollten.

Quellen

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