Chefärzte genießen in Deutschland besondere Vergütungsrechte, allen voran das Liquidationsrecht: die Möglichkeit, privatliquidationsfähige Leistungen direkt gegenüber Privatpatienten und Selbstzahlern abzurechnen. Darüber hinaus bieten viele Krankenhäuser attraktive Beteiligungsmodelle und Altersversorgungsoptionen.
Was das bedeutet
Finanzielle Instrumente für Chefärzte im Überblick:
- Liquidationsrecht: Chefärzte mit Liquidationsrecht können wahlärztliche Leistungen nach GOÄ abrechnen. Die Einnahmen können das Grundgehalt um ein Mehrfaches übersteigen.
- Bonusmodelle und Zielvereinbarungen: Viele Kliniken bieten leistungsorientierte Vergütungsanteile (DRG-Erlöse, Qualitätsziele, Patientenzufriedenheit).
- Betriebliche Altersversorgung (bAV): Direktzusagen oder Unterstützungskassen können als steuerlich begünstigte Altersversorgung vereinbart werden.
- Dienstwagen und geldwerte Vorteile: Dienstwagen, Fortbildungsbudgets und Umzugskostenzuschüsse sind übliche Chefarzt-Benefits.
- Versorgungswerk vs. gesetzliche Rentenversicherung: Chefärzte im Anstellungsverhältnis zahlen in das ärztliche Versorgungswerk ein; die Höhe der Einzahlungen lässt sich optimieren.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Chefarztvertrag professionell verhandeln: Lassen Sie den Chefarztvertrag von einem auf Arbeitsrecht im Gesundheitswesen spezialisierten Anwalt prüfen. Das Liquidationsrecht, Urlaubsansprüche und Nebentätigkeitsregelungen sind verhandlungsrelevant.
- Liquidationseinnahmen steuerlich optimieren: Hohe Liquidationseinnahmen führen zu hoher Steuerprogression. Eine vorausschauende Einkommenssteuerplanung ist unverzichtbar.
- D&O-Versicherung prüfen: Als Abteilungsleiter tragen Chefärzte unternehmerische Verantwortung. Eine Directors-and-Officers-Versicherung (D&O) schützt vor Haftungsansprüchen. Ärzteversichert berät zu passenden Tarifen.
- Versicherungsschutz bei Praxisausübung: Chefärzte mit Nebentätigkeit (Gutachten, Belegarzttätigkeit) müssen zusätzlichen Berufshaftpflichtschutz prüfen.
Quellen
- Marburger Bund: Chefarztverträge und Vergütung
- Bundesärztekammer: Berufsrecht Liquidationsrecht
- Steuertipps für Ärzte: Liquidationseinnahmen
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