Chefärzte genießen in Deutschland besondere Vergütungsrechte, allen voran das Liquidationsrecht: die Möglichkeit, privatliquidationsfähige Leistungen direkt gegenüber Privatpatienten und Selbstzahlern abzurechnen. Darüber hinaus bieten viele Krankenhäuser attraktive Beteiligungsmodelle und Altersversorgungsoptionen.

Was das bedeutet

Finanzielle Instrumente für Chefärzte im Überblick:

  • Liquidationsrecht: Chefärzte mit Liquidationsrecht können wahlärztliche Leistungen nach GOÄ abrechnen. Die Einnahmen können das Grundgehalt um ein Mehrfaches übersteigen.
  • Bonusmodelle und Zielvereinbarungen: Viele Kliniken bieten leistungsorientierte Vergütungsanteile (DRG-Erlöse, Qualitätsziele, Patientenzufriedenheit).
  • Betriebliche Altersversorgung (bAV): Direktzusagen oder Unterstützungskassen können als steuerlich begünstigte Altersversorgung vereinbart werden.
  • Dienstwagen und geldwerte Vorteile: Dienstwagen, Fortbildungsbudgets und Umzugskostenzuschüsse sind übliche Chefarzt-Benefits.
  • Versorgungswerk vs. gesetzliche Rentenversicherung: Chefärzte im Anstellungsverhältnis zahlen in das ärztliche Versorgungswerk ein; die Höhe der Einzahlungen lässt sich optimieren.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Chefarztvertrag professionell verhandeln: Lassen Sie den Chefarztvertrag von einem auf Arbeitsrecht im Gesundheitswesen spezialisierten Anwalt prüfen. Das Liquidationsrecht, Urlaubsansprüche und Nebentätigkeitsregelungen sind verhandlungsrelevant.
  2. Liquidationseinnahmen steuerlich optimieren: Hohe Liquidationseinnahmen führen zu hoher Steuerprogression. Eine vorausschauende Einkommenssteuerplanung ist unverzichtbar.
  3. D&O-Versicherung prüfen: Als Abteilungsleiter tragen Chefärzte unternehmerische Verantwortung. Eine Directors-and-Officers-Versicherung (D&O) schützt vor Haftungsansprüchen. Ärzteversichert berät zu passenden Tarifen.
  4. Versicherungsschutz bei Praxisausübung: Chefärzte mit Nebentätigkeit (Gutachten, Belegarzttätigkeit) müssen zusätzlichen Berufshaftpflichtschutz prüfen.

Quellen

Blog-Übersicht

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →