Das Praktische Jahr (PJ) ist finanziell eine der herausforderndsten Phasen des Medizinstudiums: Vollzeitarbeit ohne Beamtengehalt, oft in fremden Städten, mit geringer oder gar keiner Aufwandsentschädigung. Es gibt jedoch Fördermöglichkeiten, die viele PJ-Studierende nicht kennen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- PJ-Aufwandsentschädigungen variieren je nach Klinik und Bundesland zwischen 0 und 1.000 Euro monatlich
- BAföG kann während des PJ weiter bezogen werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
- Stipendien, Deutschlandstipendium und Stiftungsförderungen stehen auch im PJ offen
Ausführliche Antwort
Die PJ-Aufwandsentschädigung ist gesetzlich nicht bundeseinheitlich geregelt. Seit 2023 haben mehrere Bundesländer und Krankenhäuser die Entschädigungen angehoben. In Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zahlen viele Unikliniken 600 bis 1.000 Euro monatlich. Private Kliniken und Akademische Lehrkrankenhäuser liegen teilweise darunter. Die Entschädigung ist kein Lohn und unterliegt der Steuer, jedoch meist keiner Sozialversicherungspflicht.
BAföG kann während des PJ weiter bezogen werden, wenn das PJ Bestandteil der Regelstudienzeit ist und keine Unterbrechungen vorlagen. Die Förderungshöchstdauer endet mit Beginn des PJ, sofern die Regelstudienzeit nicht überschritten wurde. Wer BAföG als Darlehen bezieht, kann durch eine Absolvierung in kürzerer Zeit (Studienzeit-Bonus) einen Teil des Darlehens erlassen bekommen.
Zusätzliche Förderquellen für PJ-Studenten sind das Deutschlandstipendium (300 Euro monatlich, steuerfrei), kirchliche Werke wie Cusanuswerk oder Evangelisches Studienwerk sowie berufsständische Förderungen einzelner Landesärztekammern oder Fachgesellschaften.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
PJ-Studierende sollten frühzeitig nach Fördermöglichkeiten suchen und den Antrag auf Deutschlandstipendium bereits im vorletzten Studienjahr einreichen. Ärzteversichert empfiehlt, spätestens zum Start des PJ die Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, da die Gesundheitsprüfung in jungen Jahren am günstigsten ausfällt.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) – Gesetze im Internet
- Bundesärztekammer – Praktisches Jahr
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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