Gynäkologen haben eine Vielzahl von Zusatzqualifikationen, die sowohl das medizinische Profil schärfen als auch den Praxisumsatz durch neue Leistungsangebote steigern können. Besonders attraktiv sind Qualifikationen im Bereich Pränataldiagnostik, Urogynäkologie, ästhetische Gynäkologie und gynäkologische Onkologie, da diese entweder auf eine wachsende Nachfrage treffen oder gut als Selbstzahlerleistungen abrechenbar sind.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die DEGUM-Stufen I bis III in der Pränataldiagnostik ermöglichen die Abrechnung erweiterter Ultraschallleistungen und steigern die Attraktivität der Praxis für Schwangere
- Urogynäkologie (Inkontinenzbehandlung, Beckenbodenrekonstruktion) ist ein wachsendes Marktsegment mit hoher Nachfrage und guten Abrechnungsmöglichkeiten
- Ästhetische gynäkologische Eingriffe (z. B. Labioplastik, Intimbereich-Behandlungen) werden als Selbstzahlerleistungen abgerechnet und können erhebliche Zusatzeinnahmen generieren
Ausführliche Antwort
Die DEGUM-Zertifizierung (Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin) ist für Gynäkologen, die erweitertes Ultraschall in der Schwangerschaftsvorsorge anbieten möchten, unverzichtbar. Stufe II ermöglicht die organspezifische Sonografie-Abrechnung, Stufe III die Ausbildung anderer Ärzte. Fortbildungen finden regelmäßig als mehrtägige Kurse in gynäkologischen Fachabteilungen statt.
Im Bereich Urogynäkologie bietet die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) strukturierte Fortbildungen und Zertifizierungen an. Die Nachfrage nach Inkontinenztherapie und Beckenbodenproblemen wächst mit der alternden Bevölkerung kontinuierlich. Physiotherapeutische Kooperationen ergänzen das eigene Angebot ideal.
Gynäkologen, die sich in der Reproduktionsmedizin weiterbilden möchten, müssen die Richtlinien der Bundesärztekammer zur assistierten Reproduktion kennen. Nur zertifizierte Zentren dürfen IVF und ICSI anbieten.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Die Einführung neuer Leistungsangebote ändert das Risikoprofil der Praxis und kann Anpassungen in der Berufshaftpflichtversicherung erforderlich machen. Ärzteversichert berät gynäkologische Praxen bei der Überprüfung und Erweiterung des Haftpflichtschutzes bei neuen Qualifikationen und Behandlungsangeboten.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Weiterbildung Gynäkologie
- KBV – Genehmigungspflichtige Leistungen
- GDV – Berufshaftpflicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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