Palliativmediziner verfügen über eine breite klinische Basis und können durch gezielte Zusatzqualifikationen ihre Expertise vertiefen und neue Tätigkeitsbereiche erschließen. Besonders gefragt sind Qualifikationen, die die multiprofessionelle Versorgung schwerstkranker Patienten unterstützen.
Hintergrund
Lohnende Zusatzqualifikationen für Palliativmediziner:
- Schmerztherapie (Spezielle Schmerztherapie, Zusatzbezeichnung): Chronische Schmerztherapie und palliative Schmerzbehandlung überschneiden sich erheblich. Die Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie erweitert die Möglichkeiten in beiden Bereichen.
- Psychoonkologie: Kenntnisse in psychoonkologischer Unterstützung und Krisenintervention sind für Palliativmediziner, die mit Krebspatienten arbeiten, sehr wertvoll.
- Ethikberatung und Advance Care Planning: Qualifikationen in klinischer Ethik und strukturierter Vorausplanung (z.B. ACP nach Bernhard-Waas) sind zunehmend gefragt.
- SAPV-Koordination: Spezifische Ausbildung in der Organisation und Leitung von SAPV-Teams ist praxisrelevant.
- Kinderpalliation: Pädiatrische Palliativversorgung ist ein eigenständiges, wachsendes Teilgebiet mit speziellen Anforderungen.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Schmerztherapie-Kurs absolvieren: Die Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie (160-Stunden-Kurs) ist für Palliativmediziner eine ideale Ergänzung und wird von Kliniken und Patienten geschätzt.
- ACP-Koordinator-Ausbildung: Die Ausbildung zum ACP-Koordinator ist strukturiert und wird von mehreren Trägern angeboten. Sie ermöglicht die Leitung von Advance-Care-Planning-Gesprächen.
- Berufshaftpflicht für Betäubungsmittelverschreibung: Palliativmediziner verschreiben häufig BTM-pflichtige Analgetika. Die Berufshaftpflicht muss diese Tätigkeiten explizit abdecken. Ärzteversichert prüft Ihren Versicherungsschutz.
- DGP-Fortbildungsangebote: Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin bietet umfangreiche Curricula für alle palliativmedizinischen Zusatzqualifikationen.
Quellen
- Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP)
- Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS)
- Bundesärztekammer: Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie
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