Als niedergelassener Arzt und Praxisinhaber sind Sie Arbeitgeber. Damit tragen Sie als Arbeitgeber Haftungsrisiken, die durch eine spezifische Arbeitgeberhaftpflichtversicherung abgedeckt werden sollten. Schadensersatzansprüche von Mitarbeitern wegen Verletzungen am Arbeitsplatz oder arbeitsrechtlichen Pflichtverletzungen können erhebliche Kosten verursachen.
Hintergrund
Die Arbeitgeberhaftpflichtversicherung (auch: Arbeitgeber-Haftpflicht oder Betriebshaftpflicht-Erweiterung) deckt Schadensersatzansprüche von Arbeitnehmern, die nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) abgedeckt sind.
Typische Risiken:
- Verletzungen von Mitarbeitern durch mangelhafte Arbeitsmittel oder unsichere Arbeitsumgebung
- Personenschäden bei Mitarbeitern durch Dritte (z.B. schwieriger Patient)
- Schadensersatz bei groben arbeitsschutzrechtlichen Pflichtverletzungen
- Schäden durch fehlerhafte Anleitung oder Unterweisung
Wichtig: Die gesetzliche Unfallversicherung (BG) deckt Wegeunfälle und Arbeitsunfälle ab. Für nicht erfasste Schäden (z.B. Vermögensschäden, Schäden oberhalb der BGU-Leistungen) benötigen Sie die private Arbeitgeberhaftpflicht.
Anbieter: Viele große Versicherer bieten die Arbeitgeberhaftpflicht als Erweiterung zur Betriebshaftpflicht an. Spezialisten für ärztliche Berufshaftpflicht wie Ecclesia, Funk, Helmsauer oder AXA haben Praxiskonzepte mit integrierter Arbeitgeberhaftpflicht.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Betriebshaftpflicht auf Vollständigkeit prüfen: Prüfen Sie, ob Ihre bestehende Betriebshaftpflichtversicherung eine Arbeitgeberhaftpflicht-Klausel einschließt. Oft ist dies enthalten, aber die Deckungssumme reicht nicht aus.
- Deckungssumme ausreichend wählen: Für Praxen mit mehreren Mitarbeitern empfehlen sich Deckungssummen von mindestens 3 Millionen Euro.
- Beratung durch Ärzteversichert: Ärzteversichert vergleicht Anbieter und Tarife für ärztliche Betriebshaftpflicht inklusive Arbeitgeberhaftpflicht und empfiehlt die beste Lösung für Ihre Praxisgröße.
- Personalverantwortung dokumentieren: Führen Sie Unterweisungsnachweise, Sicherheitsbelehrungen und Gefährdungsbeurteilungen sorgfältig. Das reduziert das Haftungsrisiko erheblich.
Quellen
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Arbeitgeberhaftpflicht
- Bundesärztekammer: Praxisrecht und Haftung
- Ecclesia Gruppe: Versicherungen für Heilberufe
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →