Wer als Arzt eine neue Praxis baut oder eine bestehende Praxis grundlegend umbaut, wird zum Bauherrn und übernimmt damit eine erhebliche Haftungsverantwortung. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt vor Schadensersatzansprüchen Dritter, die durch Bauarbeiten entstehen.
Hintergrund
Als Bauherr haften Sie für alle Schäden, die durch Ihre Baustelle entstehen, auch wenn diese durch Dritte (Handwerker, Bauunternehmer) verursacht werden. Typische Risiken:
- Passierende Personen werden durch herabfallende Gegenstände oder Baustellenabsicherungsmängel verletzt
- Nachbargebäude werden durch Bauarbeiten (Erschütterungen, Absenkungen) beschädigt
- Kinder oder Unbefugte betreten die Baustelle und kommen zu Schaden
Die Bauherrenhaftpflicht ist eine zeitlich begrenzte Versicherung für die Dauer des Bauprojekts. Sie wird meist projektbezogen abgeschlossen und kostet je nach Bausumme wenige hundert bis einige tausend Euro.
Wichtige Abgrenzung: Die Bauherrenhaftpflicht ist keine Bauleistungsversicherung (die deckt Schäden am Bau selbst ab) und keine Wohngebäudeversicherung (deckt das fertige Gebäude ab).
Anbieter: HDI, AXA, Allianz, ERGO und viele Spezialversicherer bieten Bauherrenhaftpflichten an. Makler wie Ärzteversichert kennen praxisgerechte Lösungen für medizinische Bauvorhaben.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Vor Baubeginn abschließen: Die Bauherrenhaftpflicht muss vor dem ersten Spatenstich in Kraft sein.
- Bausumme korrekt angeben: Die Versicherungsprämie richtet sich nach der Bausumme. Unterschätzen Sie diese nicht.
- Bauunternehmer-Haftpflicht prüfen: Verlangen Sie von allen Bauunternehmern und Handwerkern Nachweise über eigene Betriebshaftpflichtversicherungen. Das entlastet Sie bei Schäden durch Subunternehmer.
- Ärzteversichert für Praxis-Bauvorhaben: Ärzteversichert kennt die spezifischen Anforderungen medizinischer Bauvorhaben und vermittelt passende Bauherrenhaftpflichten sowie Bauleistungsversicherungen aus einer Hand.
Quellen
- GDV: Bauherrenhaftpflicht Erklärung
- HDI Versicherung: Bauherrenhaftpflicht
- Bundesärztekammer: Praxisrecht
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