Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist ein modernes Instrument der Mitarbeiterbindung und -gewinnung in Arztpraxen. Praxisinhaber übernehmen für ihre Mitarbeiter einen Gruppenvertrag bei einem privaten Krankenversicherer und verschaffen ihnen Zugang zu Zusatzleistungen ohne individuelle Gesundheitsprüfung.
Hintergrund
Die bKV ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung der Mitarbeiter und bietet typischerweise:
- Zahnarzt-Zusatzschutz (höherwertiger Zahnersatz, Prophylaxe)
- Brille und Kontaktlinsen
- Heilpraktiker-Leistungen
- Kuraufenthalte und Vorsorgeuntersuchungen
- Ergänzende stationäre Versorgung (Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung)
Steuerliche Vorteile: Seit 2014 können Arbeitgeber bKV-Beiträge bis zu 44 Euro monatlich pro Mitarbeiter als steuerfreie Sachleistungen gewähren (§ 3 Nr. 34 EStG). Darüber hinaus ist die bKV als Betriebsausgabe absetzbar.
Anbieter: Führende Anbieter der bKV sind DKV (Deutsche Krankenversicherung), Allianz, HanseMerkur, Barmenia, Gothaer und Signal Iduna. Spezifisch für Arztpraxen gibt es Gruppenkonzepte mit attraktiven Konditionen bei geringem Verwaltungsaufwand.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Gruppenkonditionen nutzen: Ab 3 bis 5 Mitarbeitern sind Gruppenkonditionen ohne Gesundheitsprüfung erhältlich. Das ist besonders attraktiv für Mitarbeiter mit Vorerkrankungen.
- Als Recruitinginstrument einsetzen: Angesichts des Personalmangels in Arztpraxen ist die bKV ein wirksames Differenzierungsmerkmal gegenüber anderen Arbeitgebern.
- Steuerliche Freigrenze beachten: Beiträge bis 44 Euro monatlich sind steuerfrei. Beachten Sie, dass dieser Betrag mit anderen Sachleistungen verrechnet wird.
- Beratung durch Ärzteversichert: Ärzteversichert vergleicht bKV-Gruppenkonzepte für Arztpraxen und findet das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für Ihre Mitarbeiteranzahl.
Quellen
- DKV Deutsche Krankenversicherung: bKV
- Bundesministerium der Finanzen: Steuerfreiheit Sachleistungen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Personalmanagement
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