Praxisinhaber können ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung (bAV) anbieten und damit sowohl die Mitarbeiterbindung stärken als auch von steuerlichen Vorteilen profitieren. Seit 2019 sind Arbeitgeber zudem verpflichtet, bei Neuverträgen einen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent zu leisten, wenn sie durch Entgeltumwandlung Sozialabgaben einsparen.
Hintergrund
Die betriebliche Altersversorgung kann über verschiedene Durchführungswege angeboten werden:
- Direktversicherung: Der Klassiker für kleinere Praxen. Der Arbeitgeber schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung für den Mitarbeiter ab. Einfach in der Verwaltung, geringe Kosten.
- Pensionskasse: Brancheneigene Einrichtungen wie die Ärzteversorgung oder allgemeine Pensionskassen (z.B. BVV).
- Unterstützungskasse: Für höhere Versorgungsbeträge geeignet, besonders für besser verdienende Mitarbeiter.
- Pensionsfonds: Kapitalmarktbasiert, höhere Renditechancen bei mehr Risiko.
Steuerliche Vorteile: Beiträge zur bAV sind bis zur Freigrenze (8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, rund 7.728 Euro in 2024) sozialabgabenfrei. Arbeitgeberbeiträge sind Betriebsausgaben.
Anbieter: Allianz, AXA, HanseMerkur, Swiss Life und spezialisierte Anbieter wie Metalldirekt oder die VBL bieten bAV-Gruppenkonzepte für Arztpraxen an.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Arbeitgeberzuschuss kommunizieren: Der Pflicht-Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent sollte aktiv kommuniziert werden. Mitarbeiter nehmen bAV-Angebote häufiger an, wenn der Arbeitgeberbeitrag klar ist.
- Bürokratiearm gestalten: Wählen Sie einen Durchführungsweg mit geringem Verwaltungsaufwand. Direktversicherungen sind für kleine Praxen am einfachsten.
- Unverfallbarkeitsfristen beachten: Arbeitgeberfinanzierte Anteile werden nach 3 Jahren unverfallbar. Informieren Sie Mitarbeiter über diese Regelung.
- Ärzteversichert berät zu bAV-Konzepten: Als spezialisierter Makler vergleicht Ärzteversichert bAV-Anbieter und findet das für Ihre Praxisgröße und Mitarbeiterstruktur optimale Modell.
Quellen
- Bundesministerium für Arbeit: Betriebliche Altersversorgung
- GDV: Direktversicherung für Arbeitnehmer
- Steuerberaterkammer: bAV Grundlagen
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