Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass behördliche Betriebsschließungen auch Arztpraxen treffen können. Eine spezifische Betriebsschließungsversicherung für Epidemie- und Seuchenfälle sichert den Verdienstausfall ab, wenn die Praxis auf behördliche Anordnung hin schließen muss.
Hintergrund
Die Betriebsschließungsversicherung tritt ein, wenn Behörden nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) die Schließung eines Betriebs anordnen. Relevante Szenarien für Arztpraxen:
- Anordnung zur Schließung bei meldepflichtigen Erkrankungen (z.B. Norovirus-Ausbruch, Tuberkulose-Fall in der Praxis)
- Behördliche Quarantäne des Praxisinhabers oder der gesamten Praxis
- Untersagung der Weiterführung wegen Infektionsschutzgründen
Die Versicherung deckt typischerweise den Ertragsausfall für einen definierten Zeitraum (z.B. 30 Tage).
Wichtige Klausel: Nach COVID-19-Erfahrungen haben viele Versicherer die Deckung für Pandemien eingeschränkt oder ausgeschlossen. Lesen Sie Policen sehr genau und achten Sie auf Ausschlüsse für behördliche Allgemeinverfügungen (die ganze Branche betreffend) im Gegensatz zu betriebsspezifischen Einzelschließungen.
Anbieter: HDI, Allianz, Helvetia, Mannheimer Versicherung und Spezialanbieter wie die Gothaer bieten Betriebsschließungsversicherungen für Arztpraxen an.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Policen auf Pandemie-Ausschlüsse prüfen: Bestehende Verträge sollten auf Ausschlüsse für Pandemien oder behördliche Allgemeinverfügungen geprüft werden. Ärzteversichert analysiert Ihren Vertrag.
- Deckungssumme an Praxisumsatz anpassen: Die Versicherungssumme sollte dem tatsächlichen Tagesumsatz der Praxis entsprechen.
- Kombiniert mit Betriebsunterbrechungsversicherung: Die Betriebsschließungsversicherung ergänzt die klassische Praxisausfallversicherung, die Ertragsausfall bei Krankheit des Arztes abdeckt.
- Beratung durch Ärzteversichert: Ärzteversichert vergleicht aktuelle Angebote und achtet auf faire Klauseln ohne problematische Ausschlüsse.
Quellen
- Infektionsschutzgesetz (IfSG), §28ff: Betriebsschließungen
- GDV: Betriebsschließungsversicherung
- Bundesärztekammer: Epidemierecht und Praxisrecht
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