Bürgschaften für Ärzte werden benötigt, wenn ein Arzt eine Praxis mietet und der Vermieter eine Bankbürgschaft statt einer Barkaution verlangt, oder wenn ein Praxiskredit besichert werden soll. Banken und spezialisierte Bürgschaftsunternehmen bieten diese Produkte an.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Bürgschaftsbanken der Länder bieten zinsgünstige Bürgschaften für Praxisgründungen
  • Banken mit Heilberufekompetenz (z.B. Deutsche Apotheker- und Ärztebank) bieten Mietbürgschaften an
  • Kautionsversicherungen sind oft günstiger als Bankbürgschaften und binden kein Kapital

Ausführliche Antwort

Ärzte benötigen Bürgschaften vor allem in zwei Situationen: beim Mietvertrag für die Praxis und beim Praxisdarlehen. Für den Mietvertrag verlangen Vermieter häufig eine Kaution von 3 bis 6 Monatskaltmieten. Bei einer Praxismiete von 4.000 Euro ergibt das eine Kaution von 12.000 bis 24.000 Euro. Statt diese Summe zu binden, können Ärzte eine Mietkautionsbürgschaft einer Bank oder eines Kautionsversicherers nutzen, die den Vermieter absichert.

Für Praxisdarlehen bieten Bürgschaftsbanken der Länder (z.B. Bürgschaftsbank Bayern, Bürgschaftsbank Baden-Württemberg) Ausfallbürgschaften an. Diese verbürgen bis zu 80 Prozent des Darlehensbetrages und ermöglichen Ärzten, Praxiskredite auch ohne ausreichende Sicherheiten zu erhalten. Die Kosten liegen bei 1 bis 1,5 Prozent des Bürgschaftsbetrages jährlich.

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) ist auf Heilberufe spezialisiert und bietet maßgeschneiderte Bürgschaftslösungen für Ärzte bei Niederlassung, Praxiskauf und Investitionen an.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Bei der Bürgschaftsauswahl sollten Laufzeit, Bürgschaftsart (selbstschuldnerisch oder nach Vorausklage) und Kosten verglichen werden. Ärzteversichert koordiniert bei Praxisgründungen die Absicherungsstruktur, in der Bürgschaftsprodukte sinnvoll eingebettet sein sollten.

Quellen und weiterführende Informationen

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