Die Directors-and-Officers-Versicherung (D&O) schützt Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte vor persönlichen Haftungsansprüchen, die aus ihrer Leitungstätigkeit entstehen. Für niedergelassene Ärzte in MVZ-Strukturen oder Kooperationsmodellen ist die D&O-Versicherung zunehmend relevant.
Hintergrund
Als MVZ-Geschäftsführer, als Gesellschafter-Geschäftsführer einer Ärztegesellschaft (GbR, GmbH, Partnerschaftsgesellschaft) oder als Mitglied eines Aufsichtsgremiums tragen Ärzte persönliche Verantwortung für unternehmerische Entscheidungen.
Typische D&O-Risiken für Ärzte:
- Fehlerhafte Geschäftsentscheidungen, die zu Verlusten führen (z.B. Fehlinvestition in Geräte)
- Pflichtverletzungen gegenüber Gesellschaftern (z.B. mangelnde Dokumentation)
- Steuerliche Pflichtverletzungen als Geschäftsführer
- Verletzungen arbeitsrechtlicher Pflichten als Arbeitgeber
Die D&O-Versicherung übernimmt Abwehr- und Schadensersatzkosten bis zur vereinbarten Deckungssumme. Deckungssummen von 1 bis 5 Millionen Euro sind für Arztpraxen und MVZ üblich.
Anbieter: AXA, Allianz, HDI, Chubb, Zurich und spezialisierte Anbieter wie Markel und Berkshire Hathaway Specialty bieten D&O-Versicherungen für medizinische Einrichtungen an.
Praktische Hinweise für Ärzte
- D&O bei MVZ-Gründung abschließen: Mit der Gründung oder dem Beitritt zu einem MVZ entsteht das Haftungsrisiko sofort. Schließen Sie die D&O-Versicherung vor Aufnahme der Geschäftsführungstätigkeit ab.
- Gesellschaftsvertrag und Haftungsregelungen prüfen: Lassen Sie den Gesellschaftsvertrag auf Haftungsregelungen analysieren. Ein Anwalt für Medizinrecht und Ärzteversichert als Versicherungsmakler ergänzen sich hier ideal.
- Rückwirkende Deckung (Rückwärtsdeckung): Achten Sie auf eine ausreichende Nachhaftungszeit in der D&O-Police, da Ansprüche oft erst Jahre nach dem schädigenden Ereignis geltend gemacht werden.
- Ärzteversichert berät zu D&O-Lösungen für Ärzte: Als spezialisierter Makler kennt Ärzteversichert die Besonderheiten medizinischer Unternehmensstrukturen und empfiehlt passgenaue D&O-Konzepte.
Quellen
- GDV: D&O-Versicherung Erklärung
- Bundesärztekammer: MVZ-Recht und Haftung
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: MVZ-Gründung
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