Ob MRT-Gerät, Lasersystem oder Praxisausstattung: Für teure Anschaffungen stehen Ärzten als Praxisinhabern zwei Hauptfinanzierungsoptionen zur Verfügung: das klassische Bankdarlehen und das Leasing. Beide haben spezifische steuerliche und wirtschaftliche Konsequenzen.

Hintergrund

Bankdarlehen (Investitionskredit):

  • Das Gerät gehört sofort dem Arzt (Eigentümer)
  • Abschreibungen über die Nutzungsdauer steuerlich absetzbar
  • Zinsen sind Betriebsausgaben
  • Typische Laufzeiten: 3 bis 10 Jahre
  • Anbieter: Apobank (speziell für Heilberufe), KfW, Sparkassen, Volksbanken

Leasing:

  • Das Gerät bleibt Eigentum des Leasinggebers
  • Leasingraten sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar
  • Keine Bilanzierungspflicht (bei operativem Leasing)
  • Technologierisiko liegt beim Leasinggeber (nach Laufzeit neues Gerät möglich)
  • Typische Laufzeiten: 3 bis 5 Jahre
  • Anbieter: Siemens Financial Services, Medical Leasing Company, DLL, Grenke

Entscheidungskriterien:

  • Schnell veraltende Technologie: Leasing oft vorteilhafter
  • Langlebige Grundausstattung: Darlehen oft günstiger
  • Liquiditätserhalt: Leasing schont Eigenkapital
  • Steuerliche Situation: Im Jahr hoher Gewinne kann sofortige Abschreibung via Darlehen vorteilhafter sein

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Apobank zuerst anfragen: Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) kennt die spezifischen Anforderungen von Heilberuflern und bietet oft günstigere Konditionen als Universalbanken.
  2. Gesamtkosten vergleichen: Vergleichen Sie nicht nur den Zinssatz, sondern auch Leasingrestwerte, Kaufoptionen und Nebenkosten.
  3. Steuerberater einbeziehen: Die Entscheidung Darlehen vs. Leasing hat erhebliche steuerliche Auswirkungen. Ihr Steuerberater sollte in die Entscheidung einbezogen werden.
  4. Gerät ausreichend versichern: Sowohl bei Darlehen als auch bei Leasing muss das Gerät versichert sein. Ärzteversichert berechnet die passende Elektronik- oder Maschinenbruchversicherung.

Quellen

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