Die Direktversicherung ist die häufigste und einfachste Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in kleinen und mittleren Arztpraxen. Der Praxisinhaber schließt als Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung für seinen Mitarbeiter ab.

Hintergrund

Bei der Direktversicherung ist:

  • Der Arbeitgeber (Praxisinhaber) der Versicherungsnehmer
  • Der Arbeitnehmer (Praxismitarbeiter) die versicherte Person und Bezugsberechtigte

Finanzierungsformen:

  • Rein arbeitgeberfinanziert: Der Arzt zahlt alle Beiträge
  • Entgeltumwandlung: Der Mitarbeiter verzichtet auf einen Teil seines Bruttogehalts, das in die bAV fließt
  • Kombinationsmodell: Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen die Beiträge

Steuerliche Vorteile:

  • Beiträge bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2024: 7.728 Euro p.a.) sind sozialversicherungs- und steuerfreie Betriebsausgaben
  • Pflicht-Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent bei Entgeltumwandlung (seit 2019 für Neuverträge)

Anbieter: Allianz, AXA, HanseMerkur, Swiss Life, Barmenia, Ergo, Generali, Zurich und viele weitere bieten Direktversicherungsprodukte an. Die Auswahl sollte auf Stabilität, Rendite und Gebühren basieren.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Unverfallbarkeit beachten: Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherungen werden nach 3 Jahren unverfallbar. Mitarbeiter behalten dann ihre Ansprüche auch nach dem Arbeitgeberwechsel.
  2. Verwaltungsaufwand minimal halten: Direktversicherungen lassen sich über die meisten Versicherer einfach verwalten. Sammelverträge für mehrere Mitarbeiter reduzieren den Aufwand.
  3. Produkte regelmäßig prüfen: Die Direktversicherungslandschaft ändert sich. Bestehende Verträge sollten alle fünf Jahre überprüft werden.
  4. Ärzteversichert als bAV-Berater: Ärzteversichert vergleicht Direktversicherungsangebote für Arztpraxen und hilft bei der korrekten Einrichtung und Dokumentation der bAV.

Quellen

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