Factoring ist eine Finanzierungsform, bei der Arztpraxen ihre offenen Honorarforderungen an ein Factoring-Unternehmen verkaufen und sofort den Großteil des Rechnungsbetrags erhalten. Das verbessert den Cashflow erheblich und reduziert den Verwaltungsaufwand für das Forderungsmanagement.

Hintergrund

Funktionsweise des Factoring:

  1. Die Praxis stellt Honorarrechnung an Patient oder Kostenträger
  2. Die Forderung wird sofort an das Factoring-Unternehmen abgetreten
  3. Das Factoring-Unternehmen zahlt 80 bis 95 Prozent der Forderung sofort aus
  4. Das Factoring-Unternehmen übernimmt Inkasso und Mahnwesen
  5. Nach Zahlung durch den Schuldner wird der Restbetrag abzüglich Gebühren ausgezahlt

Factoring-Arten:

  • Echtes Factoring (mit Ausfallschutz): Das Factoring-Unternehmen übernimmt das Ausfallrisiko bei Zahlungsunfähigkeit des Patienten
  • Unechtes Factoring: Die Praxis haftet weiter bei Zahlungsausfall

Kosten: Factoring-Gebühren liegen typischerweise zwischen 1 und 3 Prozent der Forderungssumme.

Anbieter: Cashlink Medical Factoring, BFS health finance (Bertelsmann-Tochter), Deutsche Ärzte Finanz, Medicalfactoring, Dentagen und Careforce sind führende Anbieter für Arztpraxen.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Factoring für Privatpatienten besonders sinnvoll: Bei hohem Privatpatienten- oder IGeL-Anteil verbessert Factoring den Cashflow erheblich.
  2. Konditionen genau vergleichen: Vergleichen Sie nicht nur den Zinssatz, sondern auch Bearbeitungsgebühren, Mindestumsätze und Vertragslaufzeiten.
  3. Datenschutz beachten: Die Abtretung von Patientenforderungen berührt den Datenschutz. Stellen Sie sicher, dass Ihre Datenschutzerklärung entsprechende Klauseln enthält.
  4. Ärzteversichert kennt Factoring-Anbieter: Als spezialisierter Makler hat Ärzteversichert Kontakte zu seriösen Factoring-Anbietern für Arztpraxen und hilft bei der Auswahl.

Quellen

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