Factoring ist eine Finanzierungsform, bei der Arztpraxen ihre offenen Honorarforderungen an ein Factoring-Unternehmen verkaufen und sofort den Großteil des Rechnungsbetrags erhalten. Das verbessert den Cashflow erheblich und reduziert den Verwaltungsaufwand für das Forderungsmanagement.
Hintergrund
Funktionsweise des Factoring:
- Die Praxis stellt Honorarrechnung an Patient oder Kostenträger
- Die Forderung wird sofort an das Factoring-Unternehmen abgetreten
- Das Factoring-Unternehmen zahlt 80 bis 95 Prozent der Forderung sofort aus
- Das Factoring-Unternehmen übernimmt Inkasso und Mahnwesen
- Nach Zahlung durch den Schuldner wird der Restbetrag abzüglich Gebühren ausgezahlt
Factoring-Arten:
- Echtes Factoring (mit Ausfallschutz): Das Factoring-Unternehmen übernimmt das Ausfallrisiko bei Zahlungsunfähigkeit des Patienten
- Unechtes Factoring: Die Praxis haftet weiter bei Zahlungsausfall
Kosten: Factoring-Gebühren liegen typischerweise zwischen 1 und 3 Prozent der Forderungssumme.
Anbieter: Cashlink Medical Factoring, BFS health finance (Bertelsmann-Tochter), Deutsche Ärzte Finanz, Medicalfactoring, Dentagen und Careforce sind führende Anbieter für Arztpraxen.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Factoring für Privatpatienten besonders sinnvoll: Bei hohem Privatpatienten- oder IGeL-Anteil verbessert Factoring den Cashflow erheblich.
- Konditionen genau vergleichen: Vergleichen Sie nicht nur den Zinssatz, sondern auch Bearbeitungsgebühren, Mindestumsätze und Vertragslaufzeiten.
- Datenschutz beachten: Die Abtretung von Patientenforderungen berührt den Datenschutz. Stellen Sie sicher, dass Ihre Datenschutzerklärung entsprechende Klauseln enthält.
- Ärzteversichert kennt Factoring-Anbieter: Als spezialisierter Makler hat Ärzteversichert Kontakte zu seriösen Factoring-Anbietern für Arztpraxen und hilft bei der Auswahl.
Quellen
- BFS health finance: Medizinisches Factoring
- Bundesärztekammer: Forderungsmanagement in der Praxis
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Honorare und Abrechnung
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