Eine Frühpensionierung für Ärzte ist kein einzelnes Produkt eines bestimmten Anbieters, sondern eine Kombination aus mehreren Vorsorgebausteinen, die gemeinsam einen vorzeitigen Berufsausstieg ab 55 oder 60 Jahren ermöglichen. Entscheidend sind ausreichend angespartes Versorgungswerk-Kapital, private Kapitalanlagen und möglichst keine Schulden mehr. Verschiedene Anbieter spielen dabei unterschiedliche Rollen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Frühpensionierung für Ärzte erfordert typischerweise ein Gesamtvermögen von 2 bis 3 Millionen Euro bei Renteneintritt ab 60
  • Versorgungswerke erlauben in der Regel eine vorgezogene Rentenzahlung ab dem 60. Lebensjahr mit Abschlägen
  • Private Rentenversicherungen und Depots überbrücken die Lücke zwischen Ausstieg und vollem Versorgungswerk-Rentenanspruch

Ausführliche Antwort

Die meisten ärztlichen Versorgungswerke ermöglichen einen vorzeitigen Rentenantrag ab dem vollendeten 60. Lebensjahr, verbunden mit versicherungsmathematischen Abschlägen. Der Abschlag beträgt typischerweise 0,3 bis 0,5 Prozent pro Monat des vorzeitigen Renteneintritts. Wer also 5 Jahre früher (ab 60 statt 65) in Rente geht, muss mit einem dauerhaften Rentenabschlag von 18 bis 30 Prozent rechnen.

Um diesen Abschlag und die Lücke bis zum regulären Rentenbeginn zu kompensieren, benötigen Ärzte ausreichendes privates Kapital. Anbieter für kapitalmarktorientierte private Rentenversicherungen (Rürup-Rente für Selbstständige, fondsgebundene Rentenversicherungen) sind unter anderem Allianz, Hannoversche, Zurich und Swiss Life. Die Rürup-Rente bietet Steuervorteile beim Einzahlen und ist für Ärzte mit hohem Einkommen besonders effizient.

Für Ärzte, die ab 55 aufhören möchten, ist die Kalkulation anspruchsvoller: 40 Jahre Rente müssen finanziert werden. Hierzu empfiehlt sich eine Kombination aus Versorgungswerk-Rente (mit Abschlägen), einer privaten Rentenversicherung und einem Kapitalmarktportfolio mit disziplinierten Entnahmen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, die eine Frühpensionierung anstreben, spätestens ab dem 45. Lebensjahr eine konkrete Hochrechnung aller Einkommensquellen im Rentenalter zu erstellen. Zu berücksichtigen sind dabei auch Krankheitskosten im Alter, mögliche Pflegekosten und die Inflation. Eine Pflegetagegeldversicherung als Ergänzung zur Versorgungswerk-Rente ist gerade bei frühpensionierenden Ärzten sinnvoll.

Quellen und weiterführende Informationen

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