Arztpraxen mit eigenem Fuhrpark, sei es für Hausbesuche, den Notarztdienst oder Fahrzeuge für die Praxisverwaltung, benötigen eine spezielle Fuhrparkversicherung, die alle Fahrzeuge des Betriebs in einem Vertrag bündeln kann. Anbieter wie Zurich, Allianz, AXA und HDI bieten Flottenverträge für kleine und mittlere Fuhrparks an.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Flottenversicherungen ab zwei bis drei Fahrzeugen ermöglichen gebündelte Konditionen und vereinfachte Verwaltung
  • Die Versicherungsform (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko) wird für jedes Fahrzeug im Fuhrpark individuell festgelegt
  • Arztfahrzeuge, die für Hausbesuche genutzt werden, müssen als gewerblich genutzt deklariert sein

Ausführliche Antwort

Für Arztpraxen mit Fahrzeugen stellt sich die Frage, ob Einzelpolicen oder eine Fuhrparkversicherung sinnvoller ist. Ab etwa drei Fahrzeugen lohnt sich in der Regel ein Flottenvertrag: Dieser fasst alle Fahrzeuge unter einer Police zusammen, vereinfacht die Verwaltung und bietet oft günstigere Prämien durch Bündelungsrabatte. Anbieter wie Zurich FleetCover, Allianz Flottenversicherung, AXA Fuhrparkmanagement oder HDI-Gerling bieten maßgeschneiderte Lösungen für kleine Flottenhalter.

Wichtig für Ärzte: Fahrzeuge, die ausschließlich oder überwiegend für Hausbesuche genutzt werden, gelten als gewerblich genutzte Pkw. Dies muss bei der Versicherung angegeben werden, da eine Privatnutzungsdeklaration im Schadensfall zur Leistungsfreiheit führen kann. Arztfahrzeuge können zwar steuerlich als Betriebsvermögen geführt werden (Fahrtenbuch oder Einprozentregelung), aber die Versicherung muss die betriebliche Nutzung explizit einschließen.

Ergänzend zur Fuhrparkversicherung ist zu klären, ob Mitarbeiter, die mit Praxisfahrzeugen fahren, in die Versicherung einbezogen sind und ob eine Auslandsschutzbrief-Deckung für Dienstreisen nach Österreich oder in die Schweiz besteht.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Praxisfahrzeuge im Notarztdienst haben oft ein besonderes Risikoprofil. Ärzteversichert empfiehlt zu prüfen, ob Einsatzfahrten mit Sonderrechten (Blaulicht) von der Fuhrparkversicherung gedeckt sind, und spricht diese Besonderheit gezielt mit spezialisierten Anbietern an.

Quellen und weiterführende Informationen

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