Eine Gewährleistungsversicherung schützt Arztpraxen vor finanziellen Ansprüchen, die entstehen, wenn bei Praxisumbau, Gerätekauf oder Bauleistungen Mängel auftreten und der Auftragnehmer zahlungsunfähig ist oder die Gewährleistung nicht durchsetzen lässt. Diese Nischenversicherung ist relevant für Praxen, die umfangreichere Bau- oder Ausbaumaßnahmen planen. Anbieter sind vor allem Industrieversicherer und spezialisierte Haftpflichtversicherer.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gewährleistungsversicherung schützt vor Kosten bei Mängeln an Bau- oder Umbauarbeiten, wenn der Auftragnehmer nicht zahlt
- Anbieter sind u. a. Zurich, AXA und spezialisierte Industrieversicherer
- Relevant besonders bei größeren Praxisbauten oder Umbauinvestitionen über 100.000 Euro
Ausführliche Antwort
Wenn eine Arztpraxis umgebaut oder neu gebaut wird, entstehen Gewährleistungsansprüche gegenüber Handwerkern und Bauunternehmen. Treten Baumängel auf (undichte Fenster, defekte Elektroinstallation, Feuchtigkeitsschäden), kann der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet werden. Ist dieser jedoch insolvent oder verweigert die Nachbesserung, bleibt die Praxis auf den Kosten sitzen, wenn keine Absicherung besteht.
Die Gewährleistungsversicherung (auch Mängelversicherung oder Baugewährleistungsversicherung genannt) deckt diese Situation ab. Sie wird entweder vom Bauunternehmer als Sicherheitsleistung für den Auftraggeber abgeschlossen oder direkt vom Auftraggeber (hier: der Arztpraxis) als eigene Police. Anbieter dieser Nischenprodukte sind u. a. Zurich, AXA, Allianz und HDI, die im Bereich der Bauleistungsversicherungen aktiv sind.
Für kleinere Praxisumbauten unter 50.000 Euro lohnt sich eine separate Gewährleistungsversicherung meist nicht, da das Risiko überschaubar ist. Bei größeren Bau- oder Umbauvorhaben ab 100.000 Euro ist eine gezielte Absicherung sinnvoll.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt, bei Praxisumbau oder Neubau grundsätzlich Vertragsklauseln zu nutzen, die den Auftragnehmer zur Stellung einer Bankbürgschaft oder Gewährleistungsbürgschaft verpflichten. Das ist die kostengünstigste Form der Absicherung und macht eine separate Gewährleistungsversicherung in vielen Fällen überflüssig. Für die Vertragsgestaltung ist ein Fachanwalt für Baurecht oder Medizinrecht hinzuzuziehen.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Bauleistungsversicherung
- Bundesärztekammer – Praxisführung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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