Medizinische Großgeräte wie MRT, CT, Röntgenanlagen und Lasersysteme sind Investitionen im sechs- bis siebenstelligen Bereich. Ein technischer Defekt kann nicht nur hohe Reparaturkosten verursachen, sondern auch Umsatzausfälle durch Betriebsunterbrechungen. Die Maschinenbruchversicherung schützt gezielt vor diesen Risiken.

Hintergrund

Die Maschinenbruchversicherung (oft auch Maschinenversicherung oder technische Versicherung) deckt:

  • Bedienungsfehler und Unachtsamkeit des Personals
  • Konstruktions- und Materialfehler (nach Herstellergewährleistung)
  • Steinschlag, Fremdkörpereintritt
  • Überlastung und Kavitation
  • Elektrische Schäden (Kurzschluss, Lichtbogen)

Abgrenzung zur Elektronikversicherung:

  • Maschinenbruchversicherung: Schwerpunkt auf mechanischen, hydraulischen und elektromechanischen Geräten (MRT, CT, Röntgen, Laser, Sprechanlage)
  • Elektronikversicherung: Schwerpunkt auf rein elektronischen Geräten (Computer, Praxissoftware, EKG)

Für Arztpraxen relevante versicherbare Geräte:

  • MRT und CT-Scanner
  • Röntgenanlagen und digitale Bildgebung
  • Lasersysteme (Dermatologie, Ophthalmologie, HNO)
  • Zahnärztliche Behandlungseinheiten
  • OP-Ausstattung und Sterilisatoren

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Neue Geräte sofort versichern: Schließen Sie die Maschinenbruchversicherung unmittelbar mit der Anschaffung ab, nicht erst nach Ende der Herstellergewährleistung.
  2. Wiederherstellungswert (nicht Zeitwert) versichern: Versichern Sie zum Neuwert oder Wiederherstellungswert, um Unterversicherung zu vermeiden.
  3. Betriebsunterbrechungsversicherung kombinieren: Kombinieren Sie die Maschinenbruchversicherung mit einer Ertragsausfallversicherung, die den Umsatzausfall bei Geräteausfall abdeckt.
  4. Ärzteversichert kennt medizinische Gerätewerte: Als spezialisierter Makler kennt Ärzteversichert die Wiederbeschaffungswerte medizinischer Großgeräte und findet passende Deckungskonzepte.

Quellen

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