Bei der Anmietung von Praxisräumen verlangen Vermieter in der Regel eine Mietkaution von bis zu sechs Monatsmieten. Das bindet erhebliches Kapital, das für Praxisinvestitionen fehlt. Eine Mietkautionsbürgschaft ist eine kostengünstige Alternative.
Hintergrund
Funktionsweise der Mietkautionsbürgschaft:
- Statt Barzahlung der Kaution stellt ein Versicherer oder eine Bank eine Bürgschaft aus
- Der Vermieter erhält eine Absicherung in gleicher Höhe wie bei einer Barkaution
- Die Praxis zahlt jährlich eine geringe Prämie (typisch 3 bis 5 Prozent der Kautionssumme)
- Das Kapital bleibt frei für Praxisinvestitionen
Vergleich Barkaution vs. Bürgschaft:
- Barkaution von 20.000 Euro: 20.000 Euro Liquidität gebunden, Zinsen gering
- Bürgschaft: Jährliche Prämie von 600 bis 1.000 Euro, 20.000 Euro Liquidität frei
- Break-Even je nach Zinsniveau und Praxisdauer
Nicht jeder Vermieter akzeptiert eine Bürgschaft anstelle der Barkaution. Klären Sie dies vor Vertragsabschluss.
Anbieter: Bürgschaftsbank Deutschland, R+V Versicherung, Helvetia, Zurich, Allianz und spezialisierte Anbieter wie Kautionskasse bieten Mietkautionsbürgschaften an.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Vermieter frühzeitig ansprechen: Klären Sie vor Vertragsverhandlungen, ob der Vermieter eine Bürgschaft akzeptiert.
- Kautionssumme verhandeln: Bei guter Bonität und längerer Vertragslaufzeit lässt sich die geforderte Kautionssumme oft reduzieren.
- Bürgschaft muss bankgarantiemäßig sein: Der Vermieter verlangt oft eine "auf erstes Anfordern" zahlbare Bürgschaft. Achten Sie auf diese Formulierung in der Police.
- Ärzteversichert vermittelt Mietkautionsbürgschaften: Als spezialisierter Makler kennt Ärzteversichert günstige Anbieter für Praxismietkaution und hilft bei der Abwicklung.
Quellen
- Bürgschaftsbank Deutschland: Mietkautionsbürgschaft
- Bundesärztekammer: Praxismietrecht
- GDV: Kautionsversicherung
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