Als Praxisinhaber sind Sie für die Absicherung Ihrer Mitarbeiter sowohl rechtlich verpflichtet als auch strategisch klug beraten, über gesetzliche Mindestanforderungen hinaus zu gehen. Attraktive Mitarbeiterleistungen sind angesichts des Personalmangels in Arztpraxen ein wichtiges Differenzierungsmerkmal.

Hintergrund

Gesetzliche Pflichtleistungen für Praxis-Arbeitgeber:

  • Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft): Pflichtmitgliedschaft, Beiträge nach Lohnsumme und Risikoklasse
  • Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung: Arbeitgeberanteil obligatorisch
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: 6 Wochen, gesetzliche Pflicht

Freiwillige Zusatzleistungen (Mitarbeiterbindung):

  • Betriebliche Krankenversicherung (bKV): Zusatzleistungen ohne Gesundheitsprüfung
  • Betriebliche Altersversorgung (bAV): Direktversicherung, Pensionskasse
  • Gruppen-Unfallversicherung: Erweitert den gesetzlichen Unfallschutz
  • Berufsunfähigkeitszusatzversicherung für Mitarbeiter
  • Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Gruppenverträge: Bei mehreren Mitarbeitern können günstige Gruppenkonditionen ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. BG-Beitrag optimieren: Der Berufsgenossenschaftsbeitrag richtet sich nach Lohnsumme und Risikoklasse. Durch Arbeitssicherheitsmaßnahmen und geringe Unfallquoten lässt sich der Beitrag langfristig senken.
  2. bKV als Recruitingvorteil einsetzen: Kommunizieren Sie bKV-Angebote aktiv in Stellenanzeigen. Das unterscheidet Ihre Praxis von vielen Mitbewerbern.
  3. Gruppenunfallversicherung einrichten: Eine Gruppenunfallversicherung deckt Unfälle auch außerhalb der Arbeitszeit ab und ist relativ günstig in der Prämie.
  4. Ärzteversichert gestaltet Ihr Mitarbeiter-Absicherungspaket: Als spezialisierter Makler entwickelt Ärzteversichert maßgeschneiderte Pakete für Praxis-Mitarbeiter und hilft bei der steueroptimalen Strukturierung.

Quellen

Blog-Übersicht

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