Für Mitarbeiter in Arztpraxen besteht über die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, BGW) Pflichtschutz. Eine freiwillige betriebliche Unfallversicherung schließt die verbleibenden Lücken und bietet höhere Leistungen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gesetzliche Unfallversicherung über BGW: Pflicht für alle Mitarbeiter
  • Freiwillige Unfallversicherung für Wegeunfälle und Freizeitunfälle sinnvoll
  • Namhafte Anbieter: Allianz, AXA, Generali, Zurich, Basler, Signal Iduna

Ausführliche Antwort

Alle in einer Arztpraxis angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind automatisch über die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gesetzlich unfallversichert. Dieser Schutz gilt für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Nicht abgedeckt sind private Unfälle außerhalb der Arbeitszeit und bestimmte Wegeunfälle.

Eine freiwillige betriebliche Unfallversicherung ergänzt diesen Schutz und bietet häufig höhere Invaliditätsgrundsummen, Todesfallleistungen für Hinterbliebene und ein Krankenhaustage- oder Genesungsgeld. Führende Anbieter sind Allianz (Gruppenunfallversicherung für Unternehmen), AXA (Mitarbeiterschutz-Pakete), Zurich, Signal Iduna und die Basler Versicherungen.

Praxisinhaber, die für ihre Mitarbeiter eine Gruppenunfallversicherung abschließen, können die Prämien als Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Für Mitarbeiter ist die Leistung steuerfrei, sofern die Prämien nicht als Arbeitslohn gelten. Bei der Vertragsgestaltung sollte auf eine ausreichende Invaliditätsgrundsumme (mindestens das drei- bis fünffache Jahresgehalt) geachtet werden.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Praxisinhaber sollten regelmäßig prüfen, ob die BGW-Beiträge korrekt berechnet und alle Mitarbeiter gemeldet sind. Ärzteversichert hilft dabei, das bestehende Versicherungspaket für Praxismitarbeiter zu optimieren und lückenlose Absicherung zu gewährleisten.

Quellen und weiterführende Informationen

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