Eine Pensionszusage ist ein Instrument der betrieblichen Altersvorsorge, bei dem der Arbeitgeber dem Arzt eine konkrete Rente für den Ruhestand verspricht. Sie ist besonders für Ärzte in eigenen GmbH-Konstruktionen oder als Gesellschafter-Geschäftsführer einer MVZ-GmbH interessant.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Pensionszusage ist eine Direktzusage des Arbeitgebers und wird bilanziell als Rückstellung ausgewiesen, was die Steuerlast im Unternehmen mindert
- Anbieter wie Zürich, Allianz, HDI und AXA bieten Rückdeckungsversicherungen an, die die Pensionszusage absichern
- Pensionszusagen für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) unterliegen strengen steuerlichen Voraussetzungen, um als Betriebsausgabe anerkannt zu werden
Ausführliche Antwort
Die Pensionszusage funktioniert so: Der Arbeitgeber, zum Beispiel die Arzt-GmbH, verspricht dem Arzt eine monatliche Rente ab Rentenalter. Um dieses Versprechen abzusichern, wird eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. Die Beiträge dafür sind Betriebsausgaben, was bei einer monatlichen Prämie von 1.000 Euro und einem Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent eine Steuerersparnis von 150 Euro monatlich ergibt.
Für Gesellschafter-Geschäftsführer gelten besondere Regeln: Die Zusage muss einem Fremdvergleich standhalten, also so gestaltet sein, wie sie einem fremden Geschäftsführer auch gewährt würde. Das Mindestalter zur Zusageerteilung sollte laut BFH-Rechtsprechung nicht zu hoch sein, und zwischen Zusage und geplantem Rentenalter müssen mindestens 10 Jahre liegen. Verstöße gegen diese Regeln können zu einer vollständigen steuerlichen Nichtanerkennung führen.
Worauf Ärzte bei der Pensionszusage besonders achten sollten
Pensionszusagen sind komplex und erfordern steuerrechtliche Expertise. Ärzteversichert empfiehlt, die Pensionszusage ausschließlich in enger Abstimmung mit dem Steuerberater und einem auf betriebliche Altersvorsorge spezialisierten Versicherungsmakler zu gestalten, um steuerliche Risiken zu vermeiden.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium der Finanzen – Pensionszusagen und Steuer
- Gesetze im Internet – BetrAVG Direktzusage
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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