Eine Rückrufkostenversicherung schützt vor den erheblichen Kosten, die entstehen, wenn Produkte oder Medizinprodukte zurückgerufen werden müssen. Für Arztpraxen, die Medizinprodukte herstellen, weiterverarbeiten oder abgeben, ist dieses Risiko relevant.

Hintergrund

Wann ist eine Rückrufkostenversicherung relevant?

  • Zahnarztpraxen mit eigenem Labor (Zahnprothesen, Implantate, Schienen)
  • Arztpraxen, die Medizinprodukte herstellen oder individuell anpassen
  • Apotheken und pharmazeutische Betriebe (eigener Bereich)
  • Medizintechnikunternehmen

Typische Rückrufkosten:

  • Benachrichtigung betroffener Patienten und Kunden
  • Logistik der Rückgabe und Entsorgung
  • Medizinische Nachsorge der betroffenen Patienten
  • PR-Kosten für Krisenkommunikation
  • Laboranalysen zur Fehlerursache

Rechtlicher Hintergrund: Das Medizinprodukterecht (MDR, MPDG) und das Infektionsschutzgesetz können Rückrufe von Behörden (BfArM) erzwingen. Diese können für kleine Praxen existenzbedrohend sein.

Anbieter: Allianz, HDI, AXA, Zurich und spezialisierte Industrieversicherer bieten Rückrufkostenversicherungen an. Für Arztpraxen gibt es oft Zusatzbausteine in der Produkthaftpflicht.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Rückrufplanung vorhalten: Erstellen Sie einen Rückrufplan für Ihre Praxis, der Kontaktdaten betroffener Patienten und Kommunikationswege enthält.
  2. Chargendokumentation führen: Gute Dokumentation ermöglicht eine gezielte Rückrufaktion statt einer teuren Massenbenachrichtigung.
  3. Produkthaftpflicht auf Rückrufkosten-Klausel prüfen: Viele Produkthaftpflichtverträge enthalten Rückrufkostenbausteine. Ärzteversichert prüft, ob Ihr Vertrag ausreichend ist.
  4. MDR-Compliance sicherstellen: Regelmäßige technische Überprüfungen und Vigilanzberichte an das BfArM reduzieren das Rückrufrisiko.

Quellen

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