Arztpraxen verwenden zahlreiche Substanzen, die bei unsachgemäßer Entsorgung oder bei Unfällen zu Umweltschäden führen können: Desinfektionsmittel, Entwicklerchemikalien für Röntgenanlagen, Fixierflüssigkeiten und pharmazeutische Reststoffe. Das Umwelthaftpflichtgesetz (UmweltHG) und das Umweltschadensgesetz (USchadG) können Ärzte erheblich in die Haftung nehmen.
Hintergrund
Die Umwelthaftpflichtversicherung (UHV) deckt Schadensersatzansprüche Dritter, die durch Umwelteinwirkungen aus dem Betrieb entstehen:
- Kontamination des Erdbodens durch auslaufende Chemikalien
- Verunreinigung von Gewässern durch Abwässer
- Luftverunreinigungen durch Emissionen
- Schäden durch unsachgemäße Entsorgung von Sonderabfällen
Pflichtversicherung in manchen Bereichen: Bei bestimmten Anlagen (z.B. Öltanks, Röntgenanlagen mit Chemikalien) kann eine Umwelthaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben sein.
Umweltschutz-Basisdeckung: Viele Betriebshaftpflichtversicherungen enthalten eine Umwelthaftpflicht-Basisdeckung. Diese reicht aber oft nicht für Praxen mit spezifischen Umweltrisiken aus.
Anbieter: HDI, AXA, Zurich, Allianz und spezialisierte Umweltversicherer bieten UHV-Lösungen für medizinische Einrichtungen an.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Betriebshaftpflicht auf UHV-Klausel prüfen: Schauen Sie nach, ob Ihre Betriebshaftpflicht eine Umwelthaftpflicht-Basisdeckung enthält und ob diese für Ihre Praxis ausreicht.
- Abfallentsorgung dokumentieren: Führen Sie Nachweise über die korrekte Entsorgung von Sonderabfällen (Chemikalien, Röntgenchemikalien, cytotoxische Abfälle). Das reduziert das Haftungsrisiko.
- Digitales Röntgen reduziert Chemikalienrisiko: Die Umstellung auf digitale Röntgentechnik eliminiert Entwicklerchemikalien und damit ein erhebliches Umweltrisiko.
- Ärzteversichert prüft Umwelthaftpflicht-Lücken: Als spezialisierter Makler analysiert Ärzteversichert Ihren Betriebshaftpflichtvertrag auf UHV-Deckung und empfiehlt Ergänzungen.
Quellen
- Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG)
- GDV: Umwelthaftpflichtversicherung
- Bundesärztekammer: Praxisabfallentsorgung
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