Eine Unterstützungskasse ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (bAV), der besonders für gut verdienende Ärzte interessant ist, da hohe Beiträge ohne die Begrenzungen der Direktversicherung eingezahlt werden können.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Unterstützungskasse erlaubt unbegrenzte Beitragshöhe, steuerlich als Betriebsausgabe absetzbar
- Geeignet für Praxisinhaber und angestellte Ärzte mit hohem Einkommen
- Führende Anbieter: Kölner Pensionskasse, Münchener Verein, Swiss Life, Zurich
Ausführliche Antwort
Die Unterstützungskasse ist ein rechtlich selbstständiges Versorgungswerk, das vom Arbeitgeber (Praxisinhaber) finanziert wird. Im Gegensatz zur Direktversicherung oder Pensionskasse unterliegen die Beiträge keinen gesetzlichen Höchstgrenzen. Das macht sie für Ärzte mit einem Jahresgehalt ab ca. 200.000 Euro besonders attraktiv, da sie erhebliche Beträge steuerfrei in die Altersvorsorge einbringen können.
Typische Anbieter von Unterstützungskassen-Lösungen für Arztpraxen sind die Münchener Verein Pensionskasse, Kölner Pensionskasse, Swiss Life Deutschland, Zurich Insurance und spezialisierte bAV-Beratungsunternehmen wie Heubeck-Richttafeln. Viele dieser Anbieter bieten Modelle mit garantierten Mindestverzinsungen oder fondsgebundenen Varianten an.
Für Praxisinhaber ist zu beachten: Die Unterstützungskasse muss als Verein oder GmbH rechtlich organisiert sein. Die Insolvenzsicherung ist über den PSVaG (Pensions-Sicherungs-Verein) gesetzlich vorgeschrieben, aber nicht bei allen Varianten automatisch eingeschlossen. Ein Beratungsgespräch mit einem bAV-Spezialisten ist vor Abschluss unbedingt empfehlenswert.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Die Unterstützungskasse bindet langfristig Kapital und hat hohe Anforderungen an die betriebswirtschaftliche Stabilität der Praxis. Ärzteversichert empfiehlt, die Unterstützungskasse in ein Gesamtkonzept aus Versorgungswerk, Privatvorsorge und Praxisabsicherung einzubetten.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – bAV Durchführungswege
- GDV – Betriebliche Altersversorgung
- Bundesfinanzministerium – Steuerliche Behandlung bAV
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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