Arztpraxen veranstalten regelmäßig Events: Patienteninformationsabende, Mitarbeiterschulungen, Praxisjubiläen oder Tage der offenen Tür. Bei solchen Veranstaltungen trägt der Praxisinhaber als Veranstalter eine erhöhte Haftungsverantwortung. Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung deckt diese spezifischen Risiken ab.

Hintergrund

Als Veranstalter haften Sie für:

  • Personenschäden von Teilnehmern (z.B. Sturz auf nasser Gehwegplatte vor dem Eingang)
  • Sachschäden durch die Veranstaltung (z.B. beschädigtes Inventar der Veranstaltungslocation)
  • Schäden durch mangelhafte Organisation (z.B. Ausfall von Notausgängen)

Bestehendes Versicherungsverhältnis prüfen: Die Betriebshaftpflicht deckt üblicherweise Schäden aus dem regulären Praxisbetrieb ab. Veranstaltungen können aber außerhalb des versicherten Rahmens liegen, besonders wenn:

  • Die Veranstaltung öffentlich ist
  • Die Teilnehmerzahl die normale Praxiskapazität übersteigt
  • Die Veranstaltung außerhalb der Praxisräume stattfindet

Optionen:

  • Eintägige Zusatzdeckung: Günstige Erweiterung der Betriebshaftpflicht für Einzelveranstaltungen
  • Jahrespolizze für mehrere Veranstaltungen
  • Eventversicherung für größere Veranstaltungen

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Betriebshaftpflichtversicherer vorab informieren: Informieren Sie Ihren Betriebshaftpflichtversicherer vor einer Veranstaltung. Viele Versicherer bestätigen den Schutz oder erweitern ihn unkompliziert.
  2. Risikoanalyse für die Veranstaltung: Größe, Öffentlichkeit und Art der Veranstaltung bestimmen das Haftungsrisiko. Prüfen Sie diese Faktoren vorab.
  3. Sicherheitsmaßnahmen dokumentieren: Dokumentieren Sie Sicherheitsmaßnahmen vor der Veranstaltung (Feuerlöscherdichte, Notausgänge, Erste-Hilfe-Konzept). Das ist wichtig bei Schadensregulierung.
  4. Ärzteversichert berät schnell und unkompliziert: Für kurzfristige Veranstaltungen hilft Ärzteversichert bei der schnellen Abklärung des Versicherungsschutzes.

Quellen

Blog-Übersicht

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