Arztpraxen veranstalten regelmäßig Events: Patienteninformationsabende, Mitarbeiterschulungen, Praxisjubiläen oder Tage der offenen Tür. Bei solchen Veranstaltungen trägt der Praxisinhaber als Veranstalter eine erhöhte Haftungsverantwortung. Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung deckt diese spezifischen Risiken ab.
Hintergrund
Als Veranstalter haften Sie für:
- Personenschäden von Teilnehmern (z.B. Sturz auf nasser Gehwegplatte vor dem Eingang)
- Sachschäden durch die Veranstaltung (z.B. beschädigtes Inventar der Veranstaltungslocation)
- Schäden durch mangelhafte Organisation (z.B. Ausfall von Notausgängen)
Bestehendes Versicherungsverhältnis prüfen: Die Betriebshaftpflicht deckt üblicherweise Schäden aus dem regulären Praxisbetrieb ab. Veranstaltungen können aber außerhalb des versicherten Rahmens liegen, besonders wenn:
- Die Veranstaltung öffentlich ist
- Die Teilnehmerzahl die normale Praxiskapazität übersteigt
- Die Veranstaltung außerhalb der Praxisräume stattfindet
Optionen:
- Eintägige Zusatzdeckung: Günstige Erweiterung der Betriebshaftpflicht für Einzelveranstaltungen
- Jahrespolizze für mehrere Veranstaltungen
- Eventversicherung für größere Veranstaltungen
Praktische Hinweise für Ärzte
- Betriebshaftpflichtversicherer vorab informieren: Informieren Sie Ihren Betriebshaftpflichtversicherer vor einer Veranstaltung. Viele Versicherer bestätigen den Schutz oder erweitern ihn unkompliziert.
- Risikoanalyse für die Veranstaltung: Größe, Öffentlichkeit und Art der Veranstaltung bestimmen das Haftungsrisiko. Prüfen Sie diese Faktoren vorab.
- Sicherheitsmaßnahmen dokumentieren: Dokumentieren Sie Sicherheitsmaßnahmen vor der Veranstaltung (Feuerlöscherdichte, Notausgänge, Erste-Hilfe-Konzept). Das ist wichtig bei Schadensregulierung.
- Ärzteversichert berät schnell und unkompliziert: Für kurzfristige Veranstaltungen hilft Ärzteversichert bei der schnellen Abklärung des Versicherungsschutzes.
Quellen
- GDV: Veranstalterhaftpflicht
- Bundesärztekammer: Praxisrecht und Veranstaltungen
- VDR: Veranstaltungsrecht für Veranstalter
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