Die COVID-19-Pandemie hat das Thema Quarantäne und Verdienstausfall für Ärzte und Praxisinhaber in den Fokus gerückt. Wer als Arzt behördlich unter Quarantäne gestellt wird, hat Ansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz, aber auch eigene Versicherungslösungen spielen eine wichtige Rolle.

Hintergrund

Gesetzlicher Anspruch nach IfSG §56:

  • Bei behördlich angeordnetem Tätigkeitsverbot oder Quarantäne haben Anspruchsberechtigte Anspruch auf Verdienstausfall
  • Für selbstständige Ärzte: Entschädigung basierend auf dem letzten Jahresgewinn (geteilt durch 360)
  • Zahlungsweg: Antrag beim zuständigen Gesundheitsamt
  • Zeitliche Begrenzung: Die Entschädigung ist auf 6 Wochen begrenzt

Wichtige Einschränkungen: Die Entschädigung nach §56 IfSG ist ausgeschlossen, wenn:

  • Der Arzt gegen Quarantäne-Maßnahmen verstoßen hat
  • Eine Schutzimpfung zumutbar und vorhanden war (ab 2022 eingeführt)
  • Allgemeine Betriebsverbote statt individueller Quarantäne vorliegen

Private Absicherung: Zusätzlich zur gesetzlichen Entschädigung können Ärzte folgende private Absicherungen nutzen:

  • Krankentagegeld-Versicherung
  • Praxisausfallversicherung (deckt Ertragsausfall bei Praxis-Stillstand)
  • Betriebsunterbrechungsversicherung

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Antrag sofort stellen: Stellen Sie den Entschädigungsantrag nach §56 IfSG umgehend beim Gesundheitsamt. Fristen sind streng.
  2. Praxisausfallversicherung prüfen: Eine Praxisausfallversicherung deckt Ertragsausfall bei Praxis-Stillstand, unabhängig von der Ursache. Ärzteversichert prüft, ob Quarantäne in Ihrem Vertrag eingeschlossen ist.
  3. Einnahmen-Dokumentation: Halten Sie Ihr Jahreseinkommen durch aktuelle Steuerbescheide dokumentiert. Das beschleunigt die Bearbeitung des IfSG-Antrags.
  4. Ärzteversichert berät zur optimalen Absicherung: Als spezialisierter Makler kombiniert Ärzteversichert IfSG-Ansprüche und private Versicherungslösungen zu einem optimalen Gesamtschutz.

Quellen

Blog-Übersicht

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →