Privatärzte, die ausschließlich nach GOÄ abrechnen, haben ein spezifisches Haftungsrisikoprofil. Sie sind nicht in das KV-System eingebunden und müssen ihren Versicherungsschutz eigenständig und umfassend gestalten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Berufshaftpflicht für privatärztliche Tätigkeit ist Pflicht und muss GOÄ-Behandlungen abdecken
  • Führende Anbieter: MedRisk, GEV, Allianz, Zurich, Axa, R+V
  • Privatärzte ohne Kassenzulassung benötigen keine KV-Regressschutzversicherung

Ausführliche Antwort

Privatärzte haften für ihre Behandlungsfehler persönlich und unterliegen dabei denselben Sorgfaltspflichten wie Kassenärzte. Die Berufshaftpflicht muss explizit die privatärztliche Tätigkeit nach GOÄ einschließen. Für reine Privatärzte ohne KV-Zulassung entfallen KV-spezifische Risiken wie Arzneimittelregress, aber das Haftungsrisiko aus der Behandlung bleibt unverändert hoch.

Führende Anbieter für Berufshaftpflicht-Policen für Privatärzte sind: MedRisk (spezialisiert auf Heilberufe), GEV (Gothaer Einzel-Haftpflichtversicherung), Allianz Arzt-Haftpflicht, Zurich Professional Liability sowie R+V und AXA. Die Deckungssummen beginnen bei 3 Millionen Euro und sollten je nach Fachgebiet höher gewählt werden.

Zusätzlich zur Berufshaftpflicht benötigen Privatärzte: eine Praxisinhaltversicherung, eine Elektronikversicherung für medizinische Geräte, eine Rechtsschutzversicherung im Bereich Arztrecht und eine BU-Versicherung. Privatärzte, die auch auf Hausbesuchen tätig sind, sollten die Außentätigkeit in ihrer Berufshaftpflicht ausdrücklich eingeschlossen haben.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Privatärzte, die in mehrstöckigen Tätigkeiten aktiv sind (z. B. Praxisgutachten, Betriebsmedizin und Behandlung), sollten prüfen, ob alle Tätigkeitsfelder durch eine einzige Police oder durch separate Policen abgedeckt werden. Ärzteversichert findet die passende Kombination für jeden Privatarzt.

Quellen und weiterführende Informationen

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