Eine Doppelzulassung ermöglicht es Ärzten, in zwei verschiedenen Disziplinen oder an mehreren Standorten als Kassenarzt tätig zu sein. Diese Konstellation bringt spezifische versicherungsrechtliche Anforderungen mit sich, die korrekt abgebildet werden müssen.

Hintergrund

Was ist eine Doppelzulassung?

  • Zulassung in zwei verschiedenen Fachgebieten (z.B. Allgemeinmedizin und Innere Medizin)
  • Zulassung an zwei verschiedenen Standorten (z.B. Hauptpraxis und Zweigpraxis)
  • Zulassung als Vertragsarzt und Ermächtigter gleichzeitig

Versicherungsrelevante Besonderheiten:

  • Berufshaftpflicht muss alle Tätigkeitsbereiche und Fachrichtungen abdecken
  • Bei zwei Fachrichtungen: Beide müssen in der Police benannt sein
  • Bei Zweigpraxis: Alle Standorte müssen versichert sein
  • Höhere Tätigkeitsvolumina erfordern oft höhere Deckungssummen

Mögliche Deckungslücken:

  • Berufshaftpflicht deckt nur Primärfachrichtung ab, Behandlungen im Zweitfach sind unversichert
  • Zweigpraxis-Standort ist in Praxisinhaltsversicherung nicht erfasst
  • Bereitschaftsdienst-Tätigkeiten außerhalb der Hauptpraxis fehlen in der Deckung

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Beide Fachrichtungen melden: Informieren Sie Ihren Berufshaftpflichtversicherer aktiv über eine Doppelzulassung. Unterlassene Meldungen können im Schadensfall zur Leistungskürzung führen.
  2. Alle Standorte erfassen: Praxisinhaltsversicherung und Berufshaftpflicht müssen alle Standorte (Haupt- und Zweigpraxis) abdecken.
  3. Prämien-Anpassung prüfen: Eine Doppelzulassung erhöht das Tätigkeitsvolumen und damit das Haftungsrisiko. Die Prämien sollten entsprechend angepasst werden.
  4. Ärzteversichert koordiniert alle Standorte: Als spezialisierter Makler koordiniert Ärzteversichert den Versicherungsschutz für Ärzte mit mehreren Zulassungen und Standorten.

Quellen

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