Ambulante OP-Zentren (AOP-Zentren) führen operative Eingriffe durch, die früher stationär durchgeführt wurden. Das spezifische Risikoprofil erfordert ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept, das weit über eine Standard-Praxisversicherung hinausgeht.

Hintergrund

Spezifische Risiken eines AOP-Zentrums:

  • Operative Eingriffe: Das Haftungsrisiko ist bei operativen Eingriffen deutlich höher als in der konservativen Medizin. Berufshaftpflichten müssen operative Tätigkeiten explizit einschließen.
  • Narkose und Anästhesie: Anästhesistische Komplikationen sind ein eigenes Haftungsfeld. Anästhesisten im AOP benötigen spezifische Berufshaftpflicht.
  • OP-Equipment: OP-Tische, Narkosegeräte, Endoskopiesysteme und Laser sind teure Investitionen, die versichert sein müssen.
  • Betriebsunterbrechung: Ausfall eines OP-Saals oder wichtiger Geräte führt zu erheblichem Ertragsausfall.
  • Sterilisation und Hygiene: Mängel in der Aufbereitung von Instrumenten können zu Infektionsschäden führen.

Versicherungsbausteine für AOP-Zentren:

  • Berufshaftpflicht für alle operierenden Ärzte und Anästhesisten (ggf. als Gruppenvertrag)
  • Betriebshaftpflicht für den Betrieb des Zentrums
  • Elektronik- und Maschinenbruchversicherung
  • Betriebsunterbrechungsversicherung

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Berufshaftpflicht aller beteiligten Ärzte koordinieren: In einem AOP-Zentrum mit mehreren Ärzten empfiehlt sich ein Gruppenvertrag, der alle Beteiligten und ihre Tätigkeitsbereiche abdeckt.
  2. Anästhesie-Haftpflicht separat prüfen: Anästhesisten benötigen eine spezifische Berufshaftpflicht für Narkoseleistungen.
  3. OP-Geräte sofort nach Anschaffung versichern: Warten Sie nicht auf die Inbetriebnahme. Die Versicherung sollte ab Lieferdatum gelten.
  4. Ärzteversichert entwickelt maßgeschneiderte AOP-Konzepte: Als spezialisierter Makler kennt Ärzteversichert alle Versicherungsanforderungen ambulanter OP-Zentren.

Quellen

Blog-Übersicht

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →