Ärztliche Praxen, die einen Medikamentenvorrat (Notfallsortiment, BtM-Vorräte oder Impfstoffe) halten, benötigen für diese Bestände eine spezifische Versicherungsabdeckung. Standard-Praxisinhaltsversicherungen schließen pharmazeutische Vorräte oft aus.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Arzneimittelvorräte in der Praxis müssen in der Inhaltsversicherung explizit versichert sein
  • BtM-Schränke mit Betäubungsmitteln erfordern besonderen Schutz gegen Einbruchdiebstahl
  • Kühlkettenversicherungen schützen Impfstoffbestände vor Temperaturausfall

Ausführliche Antwort

Arztpraxen, die Impfstoffe lagern, unterhalten in der Regel Kühlschrankbestände im Wert von mehreren Tausend Euro. Ein Kühlschrankausfall oder ein Stromausfall kann diese Bestände unbrauchbar machen. Eine Kühlkettenversicherung deckt diesen Schaden ab und ist bei spezialisierten Praxisversicherern erhältlich.

Für den Einbruchschutz von BtM-Schränken empfehlen sich Versicherungen, die explizit den Diebstahl von Betäubungsmitteln abdecken. Dieser Schaden ist von der allgemeinen Inhaltsversicherung häufig ausgeschlossen, da BTM als besonders hochwertige Güter gelten. Anbieter wie Ecclesia und die Allianz bieten im Rahmen ihrer Praxispakete entsprechende Erweiterungsklauseln an.

Bei Praxen mit umfangreicherem Arzneimittelvorrat, etwa in Onkologie-Praxen mit Chemotherapeutika im Wert von 50.000 Euro und mehr, empfiehlt sich eine separate Warenversicherung, die alle Arzneimittelbestände gegen Diebstahl, Feuer, Wasserschäden und Verderb absichert.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Praxisinhaber sollten ihrem Versicherer alle Arzneimittel- und Impfstoffvorräte vollständig melden und regelmäßig aktualisieren. Ärzteversichert prüft bestehende Praxispolicen auf Vollständigkeit der pharmazeutischen Bestandssicherung und empfiehlt ggf. Ergänzungsversicherungen.

Quellen und weiterführende Informationen

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